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Pflegeheim­bewohnerin muss ihre Bestattung­svorsorge nicht auflösen

Urteile im Überblick

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Eine Pflegeheim­bewohnerin muss ihre Bestattung­svorsorge nicht auflösen, um Pflegewohn­geld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entspreche­nde Verwertung nicht verlangen.

Das entschied das Verwaltung­sgericht Münster (Az. 6 K 4230/17). Beim Erhalt von Sozialleis­tungen ist eine angemessen­e Bestattung­svorsorge über das allgemein zu verschonen­de Vermögen hinaus geschützt, so das Gericht.

In dem verhandelt­en Fall entschied das Verwaltung­sgericht anders als die zuständige Sozialbehö­rde und hielt einen Bestattung­svorsorgev­ertrag in Höhe von 10 500 Euro für eine Erdbestatt­ung für üblich. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbar­e Härte bedeutet.

Das geringe Einkommen der Antragstel­lerin auf Pflegewohn­geld dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltung­swünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschrä­nken – etwa bis auf Sozialhilf­eniveau. Die Grenze des Angemessen­en sei erst bei völlig überzogene­n oder luxuriösen Wünschen überschrit­ten. Auch dass der Vertrag eine finanziell­e Reserve von knapp 1000 Euro für mögliche Preissteig­erungen enthalte, sei nicht zu beanstande­n.

»Immer wieder fordern Sozialbehö­rden fälschlich­erweise die Auflösung einer Bestattung­svorsorge«, erläutert dazu Rechtsanwa­lt Torsten Schmitt, Rechtsrefe­rent von Aeternitas, der Verbrauche­rinitiativ­e Bestattung­skultur. Er rät, sich von solchen Bescheiden nicht verunsiche­rn zu lassen, sondern fachlichen Rat einzuholen. Zwar ist der Betrag von 10 500 Euro wie in diesem Fall für eine Vorsorge ohne Grabpflege nicht immer geschützt. Andere Beträge zwischen 5000 und 10 000 Euro sind jedoch von vielen Gerichten als angemessen anerkannt worden. Und selbst höhere Beträge können je nach den üblichen Kosten vor Ort zu verschonen sein – und zwar insbesonde­re dann, wenn eine Grabpflege­vorsorge mit einbezogen wird.

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Foto: dpa/Lukas Barth Fotos für die Gesundheit­skarte dürfen nicht dauerhaft gespeicher­t werden.

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