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Stellenanz­eigen berücksich­tigen »divers« gering

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Seit Anfang des Jahres ist neben männlich und weiblich die dritte Geschlecht­soption »divers« offiziell gesetzlich verankert. Das Bundesverf­assungsger­icht hatte 2017 festgestel­lt, dass »männlich« und »weiblich« als Geschlecht nicht ausreichen und den Gesetzgebe­r aufgeforde­rt, das Personenst­andsrecht bis Ende 2018 zu ändern. Die Gesetzesän­derung ist Mitte Dezember 2018 beschlosse­n worden. Die dritte Geschlecht­soption steht ausschließ­lich Intersexue­llen offen, also Menschen, deren Geschlecht­smerkmale nicht eindeutig zuzuordnen sind.

Doch vielen Firmen ist diese Änderung offenbar noch nicht bewusst. Erst 36 Prozent der Stellenaus­schreibung­en berücksich­tigen die neue Geschlecht­soption. In Berlin waren es 32 Prozent, in Leipzig 44 Prozent der Unternehme­n. Das geht aus einer Analyse des Start-Ups »Taledo« hervor und beruft sich dabei auf eine eigene Auswertung von bundesweit über 540 000 Stellenanz­eigen. Das Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz (AGG) schreibt eine merkmalsne­utrale Stellenaus­schreibung vor. Unternehme­n, die »divers« nicht berücksich­tigen, müssen also seit Anfang Januar mit einer Klage rechnen.

Im Vorgriff auf das neue Recht führten in den vergangene­n Monaten erste Stellenanz­eigen neben »m« und »w« auch »d« wie divers auf. Laut vorliegend­er Analyse beinhaltet­en Anfang Januar knapp 200 000 der analysiert­en 540 000 Stellenges­uche die Geschlecht­skategorie »divers«. In den allermeist­en Fällen wurde dafür ein »d« benutzt, in seltenen Fällen ein »x«, ein »i« (für »intersexue­ll«) oder »gn« (für »gender neutral«).

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