Stellenanzeigen berücksichtigen »divers« gering
Seit Anfang des Jahres ist neben männlich und weiblich die dritte Geschlechtsoption »divers« offiziell gesetzlich verankert. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 festgestellt, dass »männlich« und »weiblich« als Geschlecht nicht ausreichen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Personenstandsrecht bis Ende 2018 zu ändern. Die Gesetzesänderung ist Mitte Dezember 2018 beschlossen worden. Die dritte Geschlechtsoption steht ausschließlich Intersexuellen offen, also Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig zuzuordnen sind.
Doch vielen Firmen ist diese Änderung offenbar noch nicht bewusst. Erst 36 Prozent der Stellenausschreibungen berücksichtigen die neue Geschlechtsoption. In Berlin waren es 32 Prozent, in Leipzig 44 Prozent der Unternehmen. Das geht aus einer Analyse des Start-Ups »Taledo« hervor und beruft sich dabei auf eine eigene Auswertung von bundesweit über 540 000 Stellenanzeigen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt eine merkmalsneutrale Stellenausschreibung vor. Unternehmen, die »divers« nicht berücksichtigen, müssen also seit Anfang Januar mit einer Klage rechnen.
Im Vorgriff auf das neue Recht führten in den vergangenen Monaten erste Stellenanzeigen neben »m« und »w« auch »d« wie divers auf. Laut vorliegender Analyse beinhalteten Anfang Januar knapp 200 000 der analysierten 540 000 Stellengesuche die Geschlechtskategorie »divers«. In den allermeisten Fällen wurde dafür ein »d« benutzt, in seltenen Fällen ein »x«, ein »i« (für »intersexuell«) oder »gn« (für »gender neutral«).