Müssen Männer die Parkplätze für Frauen frei halten?
Weil in unmittelbarer Nähe eine Frau vergewaltigt wurde, wies die Stadt Eichstätt auf einem großen Parkplatz Frauenparkplätze aus. Dagegen klagt ein Mann. Er fühlt sich diskriminiert und sieht auch eine Diskriminierung von Frauen.
Im Streit um öffentliche Frauenparkplätze einigten sich die Stadt und der Kläger vor dem Verwaltungsgericht in München: Die Parkplätze dürfen bleiben, werden aber neu beschildert. Die Frage, ob Frauenparkplätze Männer grundsätzlich diskriminieren, blieb unbeantwortet.
Der Kläger wolle einen Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau leisten, begründet der 26-Jährige seine Klage. Die Frauenparkplätze würden nicht nur Männer, sondern auch Frauen diskriminieren und suggerierten, dass Frauen schutzbedürftig seien. Diese Parkplätze suggerieren, dass öffentliche Sicherheit primär für Frauen gilt. Haben Frauen ein größeres Recht auf Sicherheit als Männer?
Der Richter machte gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass er nicht über die Rechtmäßigkeit von Frauenparkplätzen entscheiden werde. Ihm gehe es um die Ausgestaltung der entsprechenden Schilder. Im Gegensatz zu einem Schild, das auf einen Behindertenparkplatz hinweist, sind Schilder für Frauenparkplätze in der Straßenverkehrsordnung bisher ebenso wenig vorgesehen wie für ElternKind-Parkplätze. Aus diesem Grund machte das Gericht auch deutlich, dass es die Beschilderung der Eichstätter Frauenparkplätze für unzulässig hält. Sie würden den Eindruck erwecken, dass die Parkplätze ausschließlich von Frauen genutzt werden dürfen. Die Stadt Eichstätt darf die Frauenparkplätze behalten, kündigte aber an, die strittigen Schilder bis Ende Februar abzubauen. Die neuen Schilder sollen ihren unverbindlichen Charakter deutlicher machen: Frauenparkplätze sind eine reine Empfehlung.
Nach Einschätzung des ADAC dürfte der Fall der erste sein, bei dem sich ein Gericht mit Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen befasst hat. Auf privaten Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern sind spezielle Parkmöglichkeiten für Frauen gang und gäbe und privatrechtlich durch Nutzungsbedingungen geregelt.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss kein Fahrer mit einem Bußgeld rechnen, der sein Auto auf öffentlichen Parkplätzen in für Frauen reservierten Bereichen abstellt. Es gibt kein allgemein gültiges Verkehrsschild und weder Ordnungsamt noch Polizei verteilen Strafzettel. Es ist ein moralischer Ansatz, diese gut beleuchteten Flächen den Frauen zu überlassen. Wird ein Parkplatz oder Parkhaus allerdings privat bewirtschaftet, hat der Besitzer Hausrecht und kann einem Falschparker durchaus Hausverbot erteilen.