Familienmitglieder dürfen das
Wer seine Familienmitglieder über den Chatdienst WhatsApp beleidigt, muss keine juristischen Konsequenzen fürchten.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 30. Januar 2019 (Az. 16 W 54/18) und wies die Klage eines Mannes ab, der gegen seine Schwiegermutter auf Unterlassung geklagt hatte. Der Mann verlangte vom Gericht die Feststellung, dass seine Schwiegermutter zahlreiche Aussagen über ihn nicht mehr verbreiten darf.
Hintergrund der Klage war ein Streit des Mannes mit seiner Frau. Dabei habe der Mann seinen Sohn am Nacken gefasst und von hinten geschubst, damit er schneller aus dem Zimmer geht. Diesen Vorfall habe die Ehefrau gefilmt und das Video ihrer Mutter zukommen lassen.
Die Schwiegermutter des Mannes habe daraufhin ein »Protokoll über Misshandlungen« verfasst, in dem sie zahlreiche Verhaltensweisen des Mannes aufgelistet habe. Zusammen mit dem Video verschickte sie die Liste über den Chatdienst WhatsApp an ihre Schwester und bat sie, das Material an ihre gemeinsame Mutter weiterzuleiten.
Dagegen wollte der Mann gerichtlich vorgehen. Das Landgericht und in zweiter Instanz das OLG wiesen seine Klage ab. Gespräche innerhalb der Familie seien besonders geschützt. In diesem persönlichen Freiraum könne sich jeder ohne gerichtliche Konsequenzen mit den engsten Verwandten aussprechen. Die Schwiegermutter habe das Recht, sich über den Kläger frei auszusprechen, so das OLG.