Erfolgreiche Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt
Ein Mann rutscht vor knapp zwei Jahren auf einem schneebedeckten Weg im Harz aus und verletzt sich. Ursache sollen zwei Gummimatten gewesen sein. Der Wanderer macht das Land Sachsen-Anhalt haftbar – und hat vor Gericht mit seiner Klage Erfolg.
Die Klage eines Wanderers nach einem Sturz auf einem verschneiten Weg im Oberharz gegen das Land Sachsen-Anhalt ist gerechtfertigt, so das Grundurteil in diesem Zivilverfahren vor dem Magdeburger Landgericht mit Urteil vom 7. Februar 2019. Demnach steht dem 79-jährigen Gestürzten dem Grunde nach ein Anspruch zu. Eine genaue Höhe des Schmerzensgeldes legte der Einzelrichter Christian Löffler in dem »Zwischenurteil« nicht fest.
Der Bauingenieur aus Braunschweig hatte mindestens 7000 Euro gefordert. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg prüfe nun das Urteil. Sollten sich beide Seiten nicht inzwischen außergerichtlich einigen, werde er im Fall einer Bestätigung durch das OLG die genaue Schmerzensgeldhöhe festlegen, so der Richter. Grundsätzlich ist das Grundurteil per Berufung oder Revision anfechtbar.
Der nach eigenen Angaben leidenschaftliche Harz-Wanderer war im März 2017 als Teil einer kleinen Gruppe auf einem abschüssigen und mit Schnee bedecktem Weg bei Schierke auf zwei Gummimatten ausgerutscht und hatte sich den Arm gebrochen. Bei den Matten han- delte es sich um zwei etwa zehn Meter lange, ausrangierte Förderbänder aus dem Braunkohletagebau.
Diese sollten nach Auskunft der Nationalparkverwaltung Harz, die das beklagte Land vertritt, aufsteigendes Wasser vom Schnee fernhalten. »Es wurde eine besondere Gefahr eröffnet, mit der man nicht rechnet«, erläuterte Richter Christian Löffler. »Diese Bänder sind nicht dafür gedacht, dass man da drüber läuft.«
Im Fokus des etwa halbstündigen Zivilverfahrens stand die Frage, inwieweit die Beschilderung in diesem Gebiet ausreichend und richtig und ob der betreffende Wegabschnitt überhaupt für Fußgänger freigegeben war. Laut einer für jeden einsehbaren Übersichtskarte der Parkverwaltung handelt es sich um eine Skating-Loipe, die aus einem Skiwanderweg hervorgeht.
Löffler zufolge gab es, anders als in einer Legende angezeigt, für das »Wintermodul« keine Zusatzschilder mit Verboten oder Hinweise auf Gefahren. »Für den Nutzer ist nicht erkennbar, was er darf und was nicht.«
Die beklagte Seite wiederum berief sich auf das Nationalparkgesetz, das die Benutzung der Wege mit Blick auf die Sicherheit klar regele. »Wenn man dort unterwegs ist, muss man sich damit vertraut machen«, sagte Rechtsanwalt Rüdiger Rumler, der das Land Sachsen-Anhalt als beklagte Seite vertrat.