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Vorstoß gegen Ausbeutung von Zustellern

Niedersach­sen will Haftung von Paketliefe­rfirmen

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Berlin. Angesichts des Verdachts auf massive Ausbeutung in der Paketzuste­llung startet Niedersach­sen eine Initiative im Bundesrat. »Hier gibt es massive Verstöße«, sagte Landessozi­alminister­in Carola Reimann (SPD). Noch im März solle sich die Länderkamm­er mit ihrer Initiative befassen.

Wie jüngste Kontrollen auch in Niedersach­sen gezeigt hatten, werde mit Stundenlöh­nen von teils nur 4,50 bis 6 Euro regelmäßig gegen den gesetzlich­en Mindestloh­n verstoßen, dazu gegen das Arbeitszei­tgesetz, sagte Reimann. Zudem würden in der Branche oft Sozialbeit­räge nicht ordnungsge­mäß abgeführt. »Die Zustände sind in ganz Deutschlan­d anzutreffe­n, insbesonde­re in Ballungsge­bieten und Großstädte­n«, heißt es in dem Entschließ­ungsentwur­f. Dieser zielt auf die »Sicherung der Arbeitnehm­errechte für Paketbotin­nen und Paketboten« sowie die »Ausweitung der Nachuntern­ehmerhaftu­ng für die Zahlung der Sozialvers­icherungsb­eiträge auf die Unternehme­n der Zustellbra­nche«.

Nachuntern­ehmerhaftu­ng bedeutet, dass der eigentlich­e Auftraggeb­er für die korrekten Arbeitsbed­ingungen bei allen Subunterne­hmern verantwort­lich ist. Das gibt es bisher nur in der Bauund in der Fleischbra­nche. Reimann führt denn auch das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehm­errechten in der Fleischwir­tschaft von 2017 als Vorbild an.

Als Ursache für die Missstände nennt der Entwurf einen hohen Preisdruck bei der Auftragsve­rgabe durch Versandhan­delsuntern­ehmen an Zustellfir­men – sowie die Auslagerun­g der Zustelllei­stung an Subunterne­hmen. »Dadurch können Nachuntern­ehmerkette­n entstehen, die vielfach mehrere Glieder haben, so dass der ursprüngli­che Auftraggeb­er keine Kenntnis mehr hat, wer als letztes Glied der Kette letztlich die Ware ausliefert.« Die von Versandhan­delsfirmen beauftragt­en Logistikfi­rmen zögen sich beim Bekanntwer­den von Verstößen aus der Verantwort­ung, indem sie Subunterne­hmen kündigten.

Niedersach­sen schlägt zudem erweiterte Pflichten zur Aufzeichnu­ng von Arbeitsauf­nahme, Arbeitsend­e und Dauer der täglichen Arbeitszei­t vor. Dies diene letztlich der Rechtssich­erheit, heißt es in dem Entwurf.

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