Neues Urheberrecht in EU beschlossen
Heftig umstrittene Reform erhielt auch Deutschlands Stimme
Luxemburg. Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Auch die Bundesregierung votierte mit Ja – allerdings mit Vorbehalten. Damit ist der Weg für die Reform frei. Zuvor hatte das Europarlament das Vorhaben gebilligt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Artikel 13 der Reform (im finalen Text Artikel 17) gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, Uploadfilter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Kritiker warnen vor Zensur.
Aller Protest konnte am Ende die Urheberrechtsreform der EU nicht aufhalten. Am Montag stimmten nun auch die Mitgliedsstaaten dem Werk zu, das zuvor vom Europaparlament abgesegnet worden war. Besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Abstimmungsverhalten der Bundesregierung, die mit einer Enthaltung oder einem Nein die Reform noch hätte aufhalten können. Zumal SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag Uploadfilter ausdrücklich ablehnen, deren Einführung mit der Reform allenthalben erwartet wird. Mit ihrem Ja verschaffte die Große Koalition der Reform nun aber die notwendige Mehrheit.
Gegen das Vorhaben stimmten die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden. Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich. »Die Bundesregierung hat mit ihrer ausschlaggebenden Stimme den Weg für Uploadfilter frei gemacht. Niemand wird in Zukunft behaupten können, Union und SPD hätten es nicht so gewollt, denn selbst eine Enthaltung hätte heute die Chance für einen Neuanfang eröffnet«, so Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion und Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda.
Erklärung statt eines Neins
Statt die Reform zu kippen, hatte sich die Bundesregierung dazu entschieden, lediglich eine Erklärung abzugeben, in der sie sich dafür ausspricht, dass die Reform möglichst ohne den Einsatz von Uploadfiltern umgesetzt werden soll. »Ziel muss sein, das Instrument ›Uploadfilter‹ weitgehend unnötig zu machen«, trug die deutsche Vertreterin bei der entscheidenden Abstimmung vor. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte in Berlin, man werde den »Auslegungsspielraum voll ausschöpfen müssen«. Wichtig sei, »dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Richtlinie auszulegen«, so der Sprecher weiter. »Das ist ja gerade der Unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung, dass die nicht unmittelbar gilt, sondern dass man sie umsetzen muss.« Zur nationalen Umsetzung haben die EU-Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit.
»Feigenblatt« und »Kosmetik«
Bei der Opposition stößt dieses Vorgehen auf wenig Gegenliebe. Für Sitte ist die Protokollerklärung lediglich ein »Feigenblatt«. Gleichzeitig bietet man aber auch vorsichtig Unterstützung an: »Wenn die Koalition sich nun in der Umsetzung daranmachen will, den von ihr selbst angerichteten Schaden so weit wie möglich wieder zu begrenzen, werden wir das konstruktiv begleiten.« Allerdings mit einem wachsamen Auge. »Wir werden sie aber auch an die von ihr selbst in den letzten Wochen gegebenen hohen Versprechungen erinnern und sie daran messen«, so Sitte.
Der Spitzenkandidat der Grünen zur Europawahl, Sven Giegold, nannte die Erklärung eine »fragwürdige Kosmetik«. Die Bundesregierung habe die Chance nicht genutzt, die »fehlgeleitete Reform« zu stoppen, und habe beim Thema Uploadfilter ein Glaubwürdigkeitsproblem. »In Berlin positionieren sich CDU und SPD gegen Uploadfilter, in Brüssel nicken sie diese ab«, sagte er.
Es wird davon ausgegangen, dass große Plattformen wie Facebook, Youtube oder Instagram Uploadfilter einsetzen werden, um wie in der Richtlinie vorgegeben zu verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte hochgeladen werden. Kritiker erwarten auch wegen der Fehleranfälligkeit solcher Programme negative Folgen für Vielfalt und Meinungsfreiheit.