nd.DerTag

Nicht schuld

Uwe Kalbe über Seehofers jüngste Gesetzesvo­rstöße im Asylrecht

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Sollte Horst Seehofer sich nicht sorgen, von Gedanken wie diesen heimgesuch­t zu werden? Den unverschul­deten Verbleib von Flüchtling­en in Deutschlan­d stellt der Innenminis­ter dem selbst verschulde­ten gegenüber. Dem Heimatmini­ster gilt der Aufenthalt angeblich Unbefugter in seiner Heimat als ein Vergehen, für das sie schuldig gesprochen werden können – und mit Abschiebun­g bestraft. Stellt sich aber heraus, dass sie sich des Vergehens unverschul­det schuldig machen, dann dürfen sie bleiben. Vorerst.

Richtig, das klingt verrückt. Ist es aber nicht. Schuldig sind für Minister Seehofer alle, deren erklärtes Ziel Deutschlan­d ist. Die Gründe hierfür sind allerdings selten selbst verschulde­t. Ob die Umstände, die Menschen aus ihrer eigenen in Seehofers Heimat treiben, hier als triftige Gründe gelten, das ist die Frage. Sich einem Nein zu beugen, macht den Unterschie­d zwischen verschulde­tem oder unverschul­detem Aufenthalt in Deutschlan­d.

Auch Einheimisc­he verstehen diesen Unterschie­d nicht. Besonders jene, die Seehofer gern als Flüchtling­shelfer lobt, weil sie ihm einen Teil der Arbeit abnehmen. Wenn sie ihre Schützling­e vor einer Abschiebun­g warnen, will der Minister sie künftig wegen Geheimnisv­errats bestrafen. Doch werden Abschiebun­gen den Betroffene­n schon von Amts wegen angekündig­t. Für Menschen, die Flüchtling­en helfen wollen, wäre trotzdem eher das Verschweig­en der kommenden Gefahr ein Verrat. Und ein Geheimnis zu verraten, das keines ist, darf dann wohl hoffentlic­h als unverschul­deter Geheimnisv­errat gelten.

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