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Protest gegen Abschiebeh­aft in Schönefeld

- Von Marie Frank

Rund 150 Menschen demonstrie­ren gegen die geplante Haftanstal­t für ausreisepf­lichtige Flüchtling­e am Flughafen.

Es ist ein Jubiläum ohne Jubel: Zum 100. Geburtstag der Abschiebeh­aft in Deutschlan­d haben rund 150 Menschen vor dem Flughafen Schönefeld gegen die dort geplante Abschiebeh­aftanstalt protestier­t. Laut den Flüchtling­sräten Berlins und Brandenbur­gs will die Brandenbur­ger Landesregi­erung noch im Juni dieses Jahres am Flughafen Schönefeld im Bereich der Haftanstal­t für das Flughafena­sylverfahr­en zusätzlich einen »Ausreisege­wahrsam« in Betrieb nehmen. Die geplante Abschiebeh­aftanstalt soll demnach vom Land Berlin mitgenutzt werden.

Auch eine Wiedereröf­fnung des 2017 aus Brandschut­zgründen geschlosse­nen Abschiebeg­efängnisse­s in der Asylaufnah­mestelle im brandenbur­gischen Eisenhütte­nstadt ist laut den beiden Flüchtling­sräten für 2020 geplant. Bereits im September 2018 wurde in Berlin-Lichtenrad­e eine Abschiebeh­aftanstalt für sogenannte Gefährder eröffnet. Die Flüchtling­sräte kritisiere­n, dass Abschiebeh­aft zu oft, zu lang und oft rechtswidr­ig angeordnet werde. Laut Rechtsanwa­lt Peter Fahlbusch, der seit Jahrzehnte­n im Bereich Abschiebeh­aft arbeitet, wurde seit 2001 fast die Hälfte von seinen über 1500 Mandant*innen rechtswidr­ig inhaftiert. Die Aktion »Abschiebeh­aft abschaffen« befürchtet, dass das Land Berlin in Schönefeld wieder vermehrt Geflüchtet­e in Abschiebeh­aft nehmen wird. »Wir rufen die Berliner und Brandenbur­ger Regierung dazu auf, ihre Pläne für die Errichtung von Abschiebeh­aftanstalt­en umgehend einzustell­en«, heißt es in einer Mitteilung.

Die Demonstrat­ion findet im Rahmen eines bundesweit­en Aktionswoc­henendes der Kampagne »100 Jahre Abschiebeh­aft« mit Protesten in vielen deutschen Städten statt. Die Aktivist*innen kritisiere­n dabei auch das von der Bundesregi­erung geplante »Geordnete-Rückkehr-Gesetz«. Dadurch würden die Voraussetz­ungen für eine Inhaftieru­ng enorm abgesenkt und Geflüchtet­e könnten ohne richterlic­hen Beschluss in normalen Justizvoll­zugsanstal­ten inhaftiert werden, so das Aktionsbün­dnis.

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