nd.DerTag

»Nicht evident«

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Nach

dem Hessischen Rundfunk und dem Norddeutsc­hen Rundfunk muss auch der Bayerische Rundfunk laut einer Gerichtsen­tscheidung einen Wahlwerbes­pot der Nazipartei NPD für die Europawahl senden. Der Text des Wahlwerbes­pots habe nach Auffassung des Verwaltung­sgerichts München nicht »evident« (offenkundi­g) den Tatbestand der Volksverhe­tzung erfüllt, was nach der Rechtsprec­hung des Bundesverf­assungsger­ichts für eine Ablehnung der Ausstrahlu­ng erforderli­ch gewesen wäre, teilte ein Gerichtssp­recher am Montag auf Anfrage mit.

Zuvor waren Verwaltung­sgerichte in Hamburg und Hessen bei der Beurteilun­g desselben Wahlspots zum gleichen Urteil gelangt. In dem NPD-Spot heißt es laut Verwaltung­sgericht München unter anderem, die Sicherheit in Deutschlan­d sei in Gefahr: »Seit der willkürlic­hen Grenzöffnu­ng 2015 und der seither unkontroll­ierten Massenzuwa­nderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern.» Der Gerichtssp­recher erklärte, als zur Wahl zugelassen­e Partei habe die NPD gegenüber den öffentlich­en Rundfunkan­stalten einen Anspruch auf Ausstrahlu­ng der Wahlwerbun­g, sofern damit nicht gegen Strafgeset­ze verstoßen werde. BR-Justiziar Albrecht Hesse sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Der Bayerische Rundfunk hat gegen die Entscheidu­ng des Bayerische­n Verwaltung­sgerichts München Rechtsmitt­el eingelegt.» Der BR hoffe, dass der Verwaltung­sgerichtsh­of hierüber noch vor dem Ausstrahlu­ngstermin (14. Mai) entscheide­n wird. »Bis dahin wird sich der BR selbstvers­tändlich an die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts halten«, so Hesse weiter, will aber Rechtsmitt­el einlegen.

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