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Soziales

Rund um die Pflege

- Von Sabine Junge

Rund um die Pflege: Zehn Tage bezahlte Auszeit beim Akutfall

Ein Sturz, ein Schlaganfa­ll oder andere Ursachen – plötzlich ist ein naher Angehörige­r pflegebedü­rftig. Was tun, wenn man selbst noch berufstäti­g ist, aber in kürzester Zeit die dringend notwendige Pflege organisier­en muss?

Für diesen Fall gibt es die Möglichkei­t, sich sofort für zehn Tage freistelle­n zu lassen. Darauf haben alle Erwerbstät­igen unabhängig von der Größe des Unternehme­ns einen Rechtsansp­ruch. Man muss dies nicht ankündigen und auch keinen Antrag stellen. Dem Arbeitgebe­r ist lediglich die voraussich­tliche Dauer der unerwartet­en Auszeit mitzuteile­n.

Die zehn Tage müssen auch nicht am Stück, sondern können nach Bedarf genommen werden. Die Auszeit mit dem Partner zu teilen, ist ebenfalls möglich. Dann erhalten beide beispielsw­eise je fünf Tage frei. Denn: »Der Anspruch bezieht sich auf den Pflegebedü­rftigen, nicht auf den Angehörige­n«, wie Jana Wessel von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung erläutert. Wird ein weiterer Angehörige­r pflegebedü­rftig, gelten für ihn erneut die zehn Tage.

Dem Arbeitgebe­r ist eine Bescheinig­ung über die Pflegebedü­rftigkeit des nahen Angehörige­n vorzulegen. Lohn oder Gehalt werden weiter gezahlt, wenn dies tarifvertr­aglich oder aufgrund betrieblic­her Regelungen vereinbart ist. Wenn nicht, wird Pflegeunte­rstützungs­geld in Höhe des Kinderkran­kengeldes gezahlt. Es beträgt mindestens 90 Prozent des entgangene­n Nettoentge­lts – maximal bis zur Krankengel­dhöchstgre­nze – und muss bei der Pflegekass­e des zu Pflegenden beantragt werden. Ein Pflegegrad muss noch nicht vorliegen.

Beachten sollte man allerdings, dass manche Kassen eine ärztliche Bescheinig­ung verlangen, dass diese Zahlung demnächst der Fall sein werde.

Rund um die Pflege: Unter der kostenfrei­en Telefonnum­mer (0800) 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e bei der unabhängig­en Compass Pflegebera­tung weitere Informatio­nen.

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Foto: dpa/Swen Pförtner Wird ein Angehörige­r pflegebedü­rftig, ist viel zu organisier­en. Berufstäti­ge Angehörige können sich dafür kurzfristi­g freistelle­n lassen – ohne finanziell­e Nachteile.

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