Kinderwunsch trotz Krebs
Krebskranke Frauen und Männer haben die Möglichkeit, ihre Ei- oder Samenzellen oder ihr Keimzellgewebe mit Hilfe einer Kryokonservierung (Einfrieren) für eine spätere Kinderwunschbehandlung zu konservieren und einzulagern. Dies wurde im neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz geregelt und unlängst vom Bundestag verabschiedet.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 9000 Frauen und 6000 Männer zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs. Das auch sie später vielleicht einmal eine Familie gründen wollen, spielte bisher neben der rein medizinischen Behandlung keine oder nur eine geringere Rolle.
Jetzt besteht mit dem neuen Gesetz insbesondere für junge Patienten die Hoffnung, nach einer keimzellschädigenden Therapie wie zum Beispiel einer Chemotherapie oder Strahlenbehandlung Kinder zu bekommen. Krebskranke Frauen können bis zum 40. Lebensjahr und Männer bis zum 50. Lebensjahr die Kryokonservierung als Versicherungsleistung der gesetzlichen Kassen in Anspruch nehmen. Das Einfrieren der Ei- oder Samenzellen ist nicht wie bei der späteren künstlichen Befruchtung an das Vorliegen eines Trauscheins gebunden. Auch die untere Altersgrenze, die bei künstlichen Befruchtungen bei 25 Jahren liegt, entfällt.
Mit dem neuen Gesetz wurde nicht gleich die künstliche Befruchtung hinsichtlich der Voraussetzung der Ehe geregelt. Nach wie vor müssen Paare, die sich künstlich befruchten lassen wollen, verheiratet sein.