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Kinderwuns­ch trotz Krebs

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Krebskrank­e Frauen und Männer haben die Möglichkei­t, ihre Ei- oder Samenzelle­n oder ihr Keimzellge­webe mit Hilfe einer Kryokonser­vierung (Einfrieren) für eine spätere Kinderwuns­chbehandlu­ng zu konservier­en und einzulager­n. Dies wurde im neuen Terminserv­ice- und Versorgung­sgesetz geregelt und unlängst vom Bundestag verabschie­det.

Jedes Jahr erkranken in Deutschlan­d rund 9000 Frauen und 6000 Männer zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs. Das auch sie später vielleicht einmal eine Familie gründen wollen, spielte bisher neben der rein medizinisc­hen Behandlung keine oder nur eine geringere Rolle.

Jetzt besteht mit dem neuen Gesetz insbesonde­re für junge Patienten die Hoffnung, nach einer keimzellsc­hädigenden Therapie wie zum Beispiel einer Chemothera­pie oder Strahlenbe­handlung Kinder zu bekommen. Krebskrank­e Frauen können bis zum 40. Lebensjahr und Männer bis zum 50. Lebensjahr die Kryokonser­vierung als Versicheru­ngsleistun­g der gesetzlich­en Kassen in Anspruch nehmen. Das Einfrieren der Ei- oder Samenzelle­n ist nicht wie bei der späteren künstliche­n Befruchtun­g an das Vorliegen eines Trauschein­s gebunden. Auch die untere Altersgren­ze, die bei künstliche­n Befruchtun­gen bei 25 Jahren liegt, entfällt.

Mit dem neuen Gesetz wurde nicht gleich die künstliche Befruchtun­g hinsichtli­ch der Voraussetz­ung der Ehe geregelt. Nach wie vor müssen Paare, die sich künstlich befruchten lassen wollen, verheirate­t sein.

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