Was ist bei einer Eigenkündigung zu beachten?
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer wird als Eigenkündigung bezeichnet. Was sollte man dazu wissen und beachten?
Checkliste: Bei der Eigenkündigung sind drei Schritte zu beachten:
1. Mögliche Nachteile genau analysieren und bewerten.
2. Richtige Dauer der Kündigungsfrist ermitteln.
3. Unter Umständen die Konsequenzen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist prüfen und bewerten. Abfindung: Einen Anspruch auf eine Abfindung hat ein Arbeitnehmer, der selbst kündigt, nicht. Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch auf eine Sozialplanabfindung ergeben, wenn ein Sozialplan besteht und dieser bei Eigenkündigung eine Abfindung vorsieht.
Form und Frist: Bei der Eigenkündigung muss der Arbeitnehmer gewisse Regeln beachten, wenn die Kündigung wirksam werden soll. Auch für die Eigenkündigung (Arbeitnehmerkündigung) gilt, dass die Schriftform (§ 623 BGB) eingehalten werden muss. Eine mündliche Kündigung reicht daher nicht. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kopie reicht nicht. Auch ein Telefax ist eine Telekopie und entspricht daher nicht der gesetzlichen Schriftform.
Kündigungsfrist: Die Kündigung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden kann. Will man also am 30. Juni aufhören, muss die Kündigung bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende spätestens am 2. Juni beim Arbeitgeber zugegangen oder persönlich übergeben worden sein. Ältere Arbeitsverträge sehen gar noch eine Kündigungsfrist von »sechs Wochen zum Quartalsende« vor.
Versendung: Das Kündigungsschreibens mit normalem Brief ist extrem unsicher. Auch Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben und Einschreiben/Rückschein haben ihre Tücken. Sicher ist nur die Übergabe durch einen Boten (Zeuge) und die Übermittlung durch Postzustellungsurkunde. Rücktritts- oder Widerrufsrecht: Das hat man in diesem Falle nicht, auch eine Anfechtung ist dann nicht erfolgversprechend. Deshalb sollte man sehr genau prüfen, wie sicher der neue Job ist.