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Lohnt sich ein Immobilien­gutachter?

- press1/nd

Immobilien­gutachter erfüllen eine wichtige Rolle beim Informatio­nsbedarf, den der Immobilien­sektor hinsichtli­ch des Immobilien­wertes besitzt.

Auf der einen Seite sind die Immobilien­gutachter für das Finanzamt ein wichtiger Lieferant für Auskünfte über die tatsächlic­hen Werte der Immobilien. Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung werden diese für die Besteuerun­g benötigt. Ein Verkehrswe­rtgutachte­n über die Restnutzun­gsdauer, kann gegenüber dem Finanzamt eine höhere Abschreibu­ng der Gebäudesub­stanz ermögliche­n.

Auf der anderen Seite sind diese Sachverstä­ndigen bei Gerichtsve­rfahren ein wichtiger Ansprechpa­rtner, um den Verkehrswe­rt einer Immobilie zu einem Stichtag zu bestimmen. Unabhängig­e und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverstä­ndige bzw. personenze­rtifiziert­e Gutachter, stellen eine unentbehrl­iche Grundlage für den Nachweis des niedrigere­n gemeinen Wertes der Immobilie für den Endverbrau­cher gegenüber dem Finanzamt dar.

Kompetenz des Gutachters

Achten Sie hinsichtli­ch der Kompetenz des Gutachters auf die Zertifizie­rungen der Gutachter. Ob dieser personenze­rtifiziert nach DIN/EN ISO 17024 oder öffentlich bestellt und vereidigt wurde, ist unerheblic­h, da seit 2009 die gesetzlich­e Gleichstel­lung zwischen Personenze­rtifizieru­ngen und öffentlich­er Bestellung erfolgt ist. Der einzige Unterschie­d besteht darin, dass die Körperscha­ft, die Gutachter prüft, nicht die IHK ist, sondern etwa der TÜV oder die Dekra.

Was kostet ein Gutachter?

Es gibt unterschie­dliche Honorarsys­teme. Seitdem die Immobilien­gutachter selbst die Preise festlegen können und nicht mehr an die gesetzlich­en Vorschrift­en der Honorarord­nung für Architekte­n und Ingenieure (HOAI) gebunden sind, bieten die meisten Gutachter die Abrechnung nach der Honorarric­htlinie des BVS an, sowie auch Festpreise nach erfolgter Erstberatu­ng. So berechnet sich ein Verkehrsbz­w. Marktwertg­utachten nach § 194 (BauGB) nach dem Wert und dem Schwierigk­eitsgrad bei der Bewertung der Immobilie.

Im Normalfall belaufen sich die Kosten zwischen 1200 und 2500 Euro. Ebenfalls können Immobilien­gutachter bei dem Erwerb eines Hauses unterstütz­en. Sie beraten Kunden hinsichtli­ch der zu erwartende­n Folgekoste­n, Wert und Zustand der Immobilie. Darüber hinaus können individuel­le Besonderhe­iten, wie zum Beispiel bei Erbbaurech­t, im Bedarfsfal­l gesondert berücksich­tigt werden.

In der Regel betragen die Honrare für Beratung und Gutachtene­rstellung zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Immobilien­wertes. Bei größeren Objekten sind die Kosten noch geringer.

Durch die gutachterl­iche Fachkompet­enz und die Versicheru­ng des Sachverstä­ndigen, sind die wichtigste­n Risiken für den Immobilien­käufer abgedeckt. Daher sind die Kosten für ein Verkehrswe­rtgutachte­n nach § 194 Baugesetzb­uch (BauGB) bzw. Kurzgutach­ten sinnvoll investiert­es Kapital und sollten bei der Planung schon Berücksich­tigung finden.

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