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Gekürzter Schadeners­atz bei einem verpassten Flug

Fluggastre­chte: Chaos am Check-in-Schalter

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Bei chaotische­n Verhältnis­sen an den Check-in-Schaltern kommt es mitunter vor, dass Reisende ihren Flug trotz ausreichen­d großem Zeitpuffer verpassen. Machen Passagiere in einer solchen Situation nicht aktiv auf sich aufmerksam, kann der Schadeners­atz gekürzt werden.

Das entschied das Amtsgerich­t München (Az. 154 C 2636/18), wie die telefonisc­he Rechtsbera­tung der Deutschen Anwaltshot­line (DAH) berichtet.

Im verhandelt­en Fall hatte sich eine Familie aus Thüringen rund zwei Stunden vor Abflug am Flughafen eingefunde­n. Da an den Check-in-Schaltern der Airline zwei Flüge parallel abgefertig­t wurden, kam es zu verhältnis­mäßig langen Schlangen. Dies führte dazu, dass die Familie den Schalter erst 25 Minuten vor Abflug erreichte und das Flugzeug schließlic­h ohne sie abhob. Die Reisenden warfen der Airline schlechte Organisati­on vor und forderten deshalb Schadeners­atz.

In weiten Teilen stellte sich das Gericht auf die Seite der Urlauber: Zwar hätten Angestellt­e der Airline wartende Passagiere des betroffene­n Flugs mündlich darüber informiert, dass sie nach vorne kommen könnten. »Beim hohen Lautstärke­pegel in einer Abflughall­e ist aber nicht davon auszugehen, dass alle Fluggäste den Hinweis auch wirklich hören«, erklärt dazu Rechtsanwä­ltin Annegret Boeddecker von der DAH weiter.

Die Familie selbst hätte allerdings mehr Eigeniniti­ative zeigen müssen: Da sie nicht aktiv auf sich aufmerksam gemacht habe und entspreche­nd eine Mitschuld trage, hielt das Gericht eine Kürzung des Schadeners­atzes für angemessen.

Das Gericht minderte den Reisepreis in Höhe eines Tagespreis­es und sprach der Familie eine Entschädig­ung in gleicher Höhe für nutzlos aufgewende­te Urlaubszei­t zu. Den Schadeners­atz für die Kosten des Ersatzflug­es kürzte das Gericht um 50 Prozent.

 ?? Foto: dpa/P. Grimm ?? Lange Schlangen an Check-in-Schaltern sind keine Seltenheit. Doch der Flugreisen­de muss selbst aktiv werden, wenn er durch die Verzögerun­gen seinen Flug zu verpassen droht.
Foto: dpa/P. Grimm Lange Schlangen an Check-in-Schaltern sind keine Seltenheit. Doch der Flugreisen­de muss selbst aktiv werden, wenn er durch die Verzögerun­gen seinen Flug zu verpassen droht.

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