Mit mehr Geld in einer Sozialwohnung
Der Landtag verabschiedete am Mittwoch ein Wohnraumförderungsgesetz und ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz.
In Brandenburg können Bedürftige künftig einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten, wenn ihr Jahreseinkommen 15 600 Euro nicht überschreitet. Die genannte Summe gilt für einen Einpersonenhaushalt. Bei einem Zweipersonenhaushalt sind es 22 000 Euro, für weitere Personen werden 4900 Euro aufgeschlagen, wenn diese Personen noch Kinder sind, so sind es 2000 Euro. Seit dem Jahr 2002 galten niedrigere Einkommensgrenzen, die der Landtag nun am Mittwoch angehoben hat, indem er mit lediglich einigen Enthaltungen ein Wohnraumförderungsgesetz beschloss. Künftig sollen die Einkommengrenzen alle vier Jahre auf der Grundlage von statistischen Erhebungen angepasst werden.
Weiterhin beschloss der Landtag ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Er eröffnet Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit, die Umnutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke zu unterbinden. Hier handelte der Landtag weniger einmütig. Die CDU und die AfD stimmten dagegen.
Betroffen seien sage und schreibe lediglich 0,001 Prozent der Wohnungen in Brandenburg, begründete der Abgeordnete Rainer Genilke (CDU) seine Ablehnung. Gewöhnlich würde man bei einem derartig geringen Prozentsatz von Einzelfällen sprechen, argumentierte er. Das Gesetz gebe es überhaupt nur, weil einer Zeitungsmeldung zufolge eventuell 200 Wohnungen in Potsdam zweckentfremdet sein könnten. Besser wäre es, schnell Wohnraum zu schaffen, sagte Genilke.
»Wohnungen sind zum Wohnen da«, verteidigte die Abgeordnete Anita Tack (LINKE) das Zweckentfremdungsverbot. Ihrer Ansicht nach gibt es kein Recht auf eine Profimaximierung auf Kosten der Mieter. Darum sollte Brandenburg überlegen, schlug Tack vor, ob es nicht den im Land Berlin geplanten Mietendeckel für die 30 märkischen Städte und Gemeinden übernimmt, für die jetzt schon eine Mietpreisbremse gilt.
Berlin sei lange Zeit eine »Insel der Glückseligen« mit niedrigen Mieten und vielen freien Wohnungen gewesen, wusste der Abgeordnete Michael Jungclaus (Grüne).
Nach Überzeugung der zuständigen Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) sind die beschlossenen Gesetze ein »wichtiger Baustein für mehr soziale Gerechtigkeit«. Es gebe zwei Möglichkeiten, mit Wohnungsnot umzugehen: mehr bauen und den Mietmarkt regulieren. In Brandenburg werde beides gemacht. Die Geschwindigkeit des Anstiegs der Mieten habe sich zuletzt halbiert, Entwarnung könne sie aber noch nicht geben.