Agenda für den Mietpreisstopp
▶ Wohnungsgemeinnützigkeit wieder einführen: Mit einer Steuerreform von 1990 wurde die Gemeinnützigkeit von Wohnraum abgeschafft. In der Folge konnten gemeinwohlorientierte Bestände überhaupt erst privatisiert werden. Eine direkte oder indirekte Förderung gemeinwirtschaftlicher Akteure – Genossenschaften u.ä. – könnte sozialen Wohnraum schaffen und indirekt auch preissenkend auf den kommerziellen Wohnungsmarkt wirken.
▶ Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aussetzen: Werden Mietwohnungen als Eigentumswohnungen verkauft, kann die Kaufpartei Eigenbedarf anmelden, die Bestandsmieter*innen müssen ausziehen. Auf angespannten Wohnungsmärkten könnte die Umwandlung von Bestandswohnungen in Eigentumswohnungen ganz ausgeschlossen – oder könnten zumindest spezielle, etwa ältere Mieter*innen vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, wie etwa in Frankreich üblich.
Modernisierungsumlage abschaffen: Ein Hebel für Mietsteigerungen ist die sogenannte Modernisierungsumlage. Eine einmalige Modernisierung – etwa zum Sparen von Wasser, für bessere Energieeffizienz etc. – kann dauerhaft in die Miete eingehen. Das ließe sich abschaffen.
▶ Bauplanungsrecht verändern: Städte können heute für größere Flächen Vorgaben machen, nicht aber für kleinere, sogenannte Brachen. Diese sind freilich gar nicht so klein. Die Linkspartei fordert eine Änderung des Baugesetzes, die soziale Vorgaben für solche Baulücken ermöglicht.
▶ Bauordnung verändern: Wird in Berlin Land »umgewidmet«, also etwa von einer Bahn- in eine Wohnfläche umgewandelt, kann der Bodenpreis stark steigen. In Wien gibt es seit einem Jahr eine neue Bauordnung, nach der die Stadt einen Widmungspreis für neues Bauland festlegen kann. Bestimmte Flächen werden für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen, bei dem der Grundstückspreis nicht mehr als 260-280 € pro m² betragen darf.
▶ Bodenvorräte: Ulm macht es vor und kauft seit mehr als 100 Jahren systematisch Land. Es gibt daher »keinen neuen Bebauungsplan, ohne dass wir als Kommune vorher alles betroffene Land in unserer Hand halten«, betont Ulrich Soldner, Abteilungsleiter im Liegenschaftsamt Ulm. Das ist ein starkes Instrument, um Vorgaben für die Planung zu machen, etwa hinsichtlich sozialen Wohnraums. Dazu verbietet Ulm den Weiterverkauf von Baugrundstücken an Dritte und sichert sich ein Wiederkaufrecht, wenn sie nicht wie geplant verwendet wurden – und zwar zum ursprünglichen Wert.
▶ Erbpachtzinsen von der Zielmiete abhängig machen: Schon heute verkaufen viele Städte keine Grundstücke mehr, allerdings orientiert sich der Preis für eine »Erbpacht« an den marktüblichen Bodenpreisen. Stattdessen könnte der Staat eine Ziel- bzw. Höchstmiete festlegen und die zu bezahlenden Erbpachtzinsen aus dem Residualwert ableiten, das heißt: Wie viel Geld könnten etwa Genossenschaften noch bezahlen, wenn man deren Kosten für den Bau sowie die laufenden Kosten mit den Mieteinnahmen verrechnet? So könnte man eine langfristige Nutzung und Sozialbindung erreichen.
▶ Bodenwertzuwachssteuer: Eine neue Steuer könnte den Wertzuwachs bei Grundstücken besteuern. So würde Bodenspekulation unrentabler. Etwas ähnliches gab es in Deutschland bis 1944; abzuführen waren zehn bis 30 Prozent des Wertzuwachses. Der Gewinn könnte je nach Ausgestaltung den Kommunen zugutekommen.
Bodenpreisdeckel: Nicht nur mit Immobilien wird spekuliert, fast noch profitabler ist der Boden, auf dem die Häuser stehen. Hier sind die Preise jüngst drastisch gestiegen – und wenn der Boden teuer ist, wird günstiger Wohnraum unwahrscheinlich. Caren Lay von der Linkspartei hat deswegen einen »Bodenpreisdeckel« ins Gespräch gebracht. Analog zum derzeit in Berlin diskutierten Mietendeckel soll er den Preis pro Quadratmeter auf einen Höchstwert festlegen. Wo der liegen soll, müsste diskutiert werden. Um den Handel mit bebauten Grundstücken unattraktiv zu machen, könnte man auch die Grunderwerbssteuer erhöhen. Text: Alina Leimbach und Ulrike Wagener – nach Auskünften von Andrej Holm und Lisa Vollmer