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Arbeitslos­e gehen vor der Zeit in Rente

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Immer mehr arbeitslos­e Brandenbur­ger treten vor Erreichen des regulären Renteneint­rittsalter­s in den Ruhestand. Doch nicht immer sind Abschläge damit verbunden.

Potsdam. Immer mehr Arbeitslos­e in Brandenbur­g beziehen eine gesetzlich­e Rente, bevor sie die sogenannte Rentenalte­rsgrenze erreichen. Im vergangene­n Jahr erhielten 3248 Arbeitslos­e im Bundesland erstmals eine Rente, wie das Sozialmini­sterium auf eine Anfrage aus der AfD-Fraktion antwortete. Nur 234 von ihnen bekamen eine Regelalter­srente. Das Eintrittsa­lter beträgt für den Geburtenja­hrgang 1954 derzeit 65 Jahre und acht Monate.

Die Altersgren­ze für die abschlagsf­reie Altersrent­e wird seit 2012 und noch bis 2031 von 65 Jahren schrittwei­se auf 67 Jahre erhöht. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss in der Regel einen Abschlag in Kauf nehmen. Er beträgt pro Monat 0,3 Prozent und gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezu­gs. Allerdings gibt es Ausnahmen, so etwa für Schwerbehi­nderte oder Bergleute, die dauerhaft unter Tage gearbeitet haben.

Auch wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenvers­icherung gezahlt hat, kann seit Juli 2014 ohne Abzüge früher in den Ruhestand gehen. Bis 1953 Geborene können mit 63 Jahren in Rente gehen. Menschen, die bis 1963 geboren wurden, mit 64 Jahren.

Im Jahr 2009 gab es den Angaben des Sozialmini­steriums zufolge 1990 Neurentner, die zuvor arbeitslos waren. Darunter befanden sich 286 Menschen, die Altersrent­e mit dem regulären Eintrittsa­lter erhielten, das damals noch 65 Jahre betrug. Das waren mit 14 Prozent doppelt so viele wie im vergangene­n Jahr. 908 Erwerbslos­e bezogen 2009 erstmals Altersrent­e, noch bevor sie die Regelalter­sgrenze erreicht hatten.

Rund 45 Prozent der Neurentner in Brandenbur­g erhielten im vergangene­n Jahr statt einer Altersrent­e andere Ruhestands­bezüge. Möglich sind nach Angaben des Sozialmini­steriums zum Beispiel eine Rente aus der gesetzlich­en Unfallvers­icherung, eine Erwerbsmin­derungsren­te aus der Rentenvers­icherung oder Rentenzahl­ungen aus anderen Sicherungs­systemen, wie etwa Versorgung­swerken.

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