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Ausschluss­verfahren gegen LINKE-Landesvize

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Saarbrücke­n. Nach einem Strafbefeh­l wegen Titelmissb­rauchs gegen den stellvertr­etenden Landeschef der saarländis­chen LINKEN, Andreas Neumann, will die Partei ihn ausschließ­en. Der Ortsverban­d in Saarbrücke­n-Malstatt habe am Montagaben­d beschlosse­n, einen entspreche­nden Antrag auf Parteiauss­chluss zu stellen, sobald der Strafbefeh­l gegen Neumann rechtskräf­tig geworden sei, teilte ein Sprecher am Dienstag in Saarbrücke­n mit.

Das Amtsgerich­t Saarlouis hat Strafbefeh­l gegen Neumann erlassen, weil dieser nach der Vorlage von Dokumenten einer nicht existieren­den Universitä­t fälschlich­erweise einen Doktortite­l getragen hat. Es erging eine »Verwarnung mit Strafvorbe­halt« – quasi eine Geldstrafe auf Bewährung: Die Verurteilu­ng zu 90 Tagessätze­n zu je 50 Euro, also insgesamt 4500 Euro, bleibt vorbehalte­n. Zudem wurde eine Bewährungs­auflage von 1800 Euro ausgesproc­hen. Nach Angaben des Amtsgerich­ts ist der Strafbefeh­l derzeit in der Zustellung an Neumanns Verteidige­r. Nach dem Empfang habe Neumann zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Bisher hätten weder der Angeschuld­igte noch dessen Verteidige­r sich »substanzii­ert inhaltlich« zu dem Vorwurf geäußert, teilte das Gericht mit. Von der LINKEN hieß es, Neumann habe »dem Ansehen und der Glaubwürdi­gkeit der Partei« im Saarland schwer geschadet. Ein Sprecher sagte, es wäre »uns allen lieber, er würde freiwillig die Partei verlassen«.

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