Ausschlussverfahren gegen LINKE-Landesvize
Saarbrücken. Nach einem Strafbefehl wegen Titelmissbrauchs gegen den stellvertretenden Landeschef der saarländischen LINKEN, Andreas Neumann, will die Partei ihn ausschließen. Der Ortsverband in Saarbrücken-Malstatt habe am Montagabend beschlossen, einen entsprechenden Antrag auf Parteiausschluss zu stellen, sobald der Strafbefehl gegen Neumann rechtskräftig geworden sei, teilte ein Sprecher am Dienstag in Saarbrücken mit.
Das Amtsgericht Saarlouis hat Strafbefehl gegen Neumann erlassen, weil dieser nach der Vorlage von Dokumenten einer nicht existierenden Universität fälschlicherweise einen Doktortitel getragen hat. Es erging eine »Verwarnung mit Strafvorbehalt« – quasi eine Geldstrafe auf Bewährung: Die Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 4500 Euro, bleibt vorbehalten. Zudem wurde eine Bewährungsauflage von 1800 Euro ausgesprochen. Nach Angaben des Amtsgerichts ist der Strafbefehl derzeit in der Zustellung an Neumanns Verteidiger. Nach dem Empfang habe Neumann zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Bisher hätten weder der Angeschuldigte noch dessen Verteidiger sich »substanziiert inhaltlich« zu dem Vorwurf geäußert, teilte das Gericht mit. Von der LINKEN hieß es, Neumann habe »dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit der Partei« im Saarland schwer geschadet. Ein Sprecher sagte, es wäre »uns allen lieber, er würde freiwillig die Partei verlassen«.