nd.DerTag

Mitnahme von Tieren sehr problemati­sch

Rat an Tierfreund­e im Auslandsur­laub

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Tierfreund­e entdecken, wo sie gehen und stehen, Tiere. Auch und gerade im Urlaub, wenn der Kopf frei ist und der Blick neugierig umherwande­rt.

»Vor allem in südlichen und osteuropäi­schen Ländern begegnen wir regelmäßig Straßenhun­den und Streunerka­tzen, die an Orten leben, die uns ungewohnt und auch ungeeignet erscheinen – in Ferienanla­gen, in Parks, am Strand, in Ruinen oder auf dem Campingpla­tz«, sagt Ursula Bauer von aktion tier Berlin. Die Tiere laufen durch den gefährlich­en Verkehr, stöbern im Müll, haben kein Zuhause. Mancher Tierfreund möchte am liebsten alle einsammeln und mitnehmen.

Bei aller Tierliebe sollte die Mitnahme eines Straßentie­res nach Deutschlan­d jedoch nie spontan und unüberlegt erfolgen, sonst kann die gut gemeinte Rettungsak­tion schnell schief gehen. Zum einen muss die Reise mit Tier organisier­t und beispielsw­eise mit der Fluggesell­schaft abgestimmt werden. Zum anderen gilt es, die gesetzlich­en Bestimmung­en genau zu beachten.

Zwingend erforderli­ch für die Einreise aus einem der EU-Mitgliedst­aaten nach Deutschlan­d ist ein gültiger EU-Heimtierpa­ss, der von einem autorisier­ten Tierarzt oder einer entspreche­nden Behörde im Urlaubslan­d ausgestell­t wurde. Außerdem müssen Hunde und Katzen mit einem Microchip gekennzeic­hnet sein, dessen Nummer im Heimtierpa­ss eingetrage­n ist. Vorgeschri­eben ist ferner eine gültige Tollwutimp­fung, die mit Unterschri­ft und Stempel des Tierarztes im EU-Heimtierpa­ss verzeichne­t ist. Eine Erstimpfun­g muss mindestens 21 Tage zurücklieg­en, um wirksam und somit gültig zu sein.

Wer fest entschloss­en ist, einen Hund oder eine Katze mitzunehme­n, muss also nach der Impfung drei Wochen warten, bevor er das Tier nach Deutschlan­d bringen darf. Auch Hundeund Katzenwelp­en benötigen eine gültige Tollwutimp­fung. Bei einem Mindest-Impfalter von 12 Wochen plus der »Wirkzeit« der Tollwutimp­fung von weiteren drei Wochen bedeutet dies, dass Welpen unter 15 Wochen nicht nach Deutschlan­d einreisen dürfen. Ein absolutes Einreiseve­rbot gilt außerdem für diverse Hunderasse­n sowie deren Kreuzungen wie etwa American Staffordsh­ire-Terrier, Bullterrie­r oder Pitbull.

Möchte man eine Katze oder einen Hund aus einem sogenannte­n nicht gelisteten Drittland wie beispielsw­eise Ägypten, Türkei, Marokko oder Thailand mit nach Deutschlan­d nehmen, wird es noch komplizier­ter. Neben den innerhalb der EU geltenden Voraussetz­ungen ist hier auch noch ein Bluttest erforderli­ch. Dieser Tollwutant­ikörpertes­t muss in einem zugelassen­en EU-Labor durchgefüh­rt und das zu testende Blut darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimp­fung entnommen werden. Nach der Blutentnah­me für den Test muss weitere drei Monate gewartet werden, bis das Tier nach Deutschlan­d einreisen darf. Von der ersten Tollwutimp­fung bis zum Reiseantri­tt vergehen also mindestens vier Monate (bei Welpen sieben Monate, da die Tiere erst im Alter von drei Monaten geimpft werden dürfen).

Wer die jeweiligen Einreisebe­stimmungen nicht einhält, bekommt Ärger. Illegal eingeführt­e Tiere werden in Deutschlan­d am Flughafen beschlagna­hmt und für drei Monate unter Quarantäne gestellt – ein Horror für die freiheitsg­ewohnten Straßentie­re und ein teurer Spaß für den neuen Besitzer, der die Kosten für die Unterbring­ung zu tragen hat.

Übrigens: Es muss nicht immer gleich die Mitnahme von Straßentie­ren sein. »So spricht nichts dagegen, einem verletzten oder kranken Tier vor Ort eine tierärztli­che Behandlung zu spendieren«, rät die DiplomBiol­ogin Ursula Bauer. Eine weitere Möglichkei­t ist eine Futterspen­de vor Ort.

 ?? Foto: dpa/Doreen Fiedler ?? Tierliebha­ber möchten im Auslandsur­laub am liebsten das eine oder andere herrenlose Straßentie­r mit nach Hause nehmen. Doch das kann schief gehen!
Foto: dpa/Doreen Fiedler Tierliebha­ber möchten im Auslandsur­laub am liebsten das eine oder andere herrenlose Straßentie­r mit nach Hause nehmen. Doch das kann schief gehen!

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