Das Problem des rigorosen Abzockens bleibt
Bis zu fünf Millionen Deutsche nehmen jährlich an sogenannten Kaffeefahrten teil. Doch immer wieder ist von den daran teilnehmenden Senioren zu hören, dass sie von aggressiven Verkäufern übertölpelt werden. Zwar sind die älteren Menschen gegenüber »Kaffeefahrten« sensibler geworden, aber das Problem der Abzocke bleibt.
Überteuerte Topfsets und defekte Rheumadecken: Das Problem der Abzocke bei »Kaffeefahrten« beschäftigt die bundesweiten Verbraucherzentralen, auch wenn die Zahl der klagenden Verbraucher derzeit weniger stark ist als in den Vorjahren.
»Wir hatten in diesem Jahr bisher nur eine Anfrage, aber die Dunkelziffer kann durchaus höher liegen«, sagt der Rechtsreferent Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Leider werde das Bedürfnis von Senioren nach Geselligkeit immer noch ausgenutzt. »Aber die älteren Menschen sind über die Jahre vorsichtiger geworden. Inzwischen kennen sie sich besser aus«, fügt er hinzu.
Das bestätigt auch die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz. »Ältere Menschen sind sensibler geworden – manche leider erst durch ungute eigene Erfahrungen«, so der stellvertretende Vorsitzende Reinhard Fischer. Es sei traurig, dass noch immer viele Betrugsfälle vorkämen. »Wir klären die etwa 100 Seniorenbeiräte in Rheinland-Pfalz immer wieder auf und sprechen das Thema wiederholt an.« Diese Arbeit trage inzwischen Früchte. Dennoch sei Vorsicht geboten.
Unter »Kaffeefahrten« versteht man als günstig beworbene Busreisen, bei denen Kunden zum Beispiel Haushaltswaren angeboten werden. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Beschwerden laut, die Produkte seien überteuert oder aus schlechter Qualität oder beides.
Grundsätzlich müssten die öffentlich beworbenen Verkaufsveranstaltungen (rechtlich heißen sie »Wanderlager«) bei den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen angezeigt werden, teilte das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium mit. In der Gewerbeordnung sei geregelt, dass in der Ankündigung alle Waren und Dienstleistungen genannt werden müssten. Unentgeltliche Zuwendungen – also sogenannte Umsonst-Geschenke – dürfen nicht angekündigt werden. Die Behörden könnten unter diesen Umständen die Fahrten auch untersagen, so ein Behörden-Sprecher.
Die Polizei warnt immer wieder vor möglichen unseriösen Gewinnversprechen bei Ausflugsfahrten. Wer erst einmal in einen Bus zur »Kaffeefahrt« eingestiegen ist, begibt sich nicht selten in die Hände von Verkäufern mit hohem Geschick, die es nur auf das Geld abgesehen haben.
Verbraucher können sich jederzeit Rat und Hilfe bei den bundesweiten Verbraucherzentralen holen.