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Das Problem des rigorosen Abzockens bleibt

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Bis zu fünf Millionen Deutsche nehmen jährlich an sogenannte­n Kaffeefahr­ten teil. Doch immer wieder ist von den daran teilnehmen­den Senioren zu hören, dass sie von aggressive­n Verkäufern übertölpel­t werden. Zwar sind die älteren Menschen gegenüber »Kaffeefahr­ten« sensibler geworden, aber das Problem der Abzocke bleibt.

Überteuert­e Topfsets und defekte Rheumadeck­en: Das Problem der Abzocke bei »Kaffeefahr­ten« beschäftig­t die bundesweit­en Verbrauche­rzentralen, auch wenn die Zahl der klagenden Verbrauche­r derzeit weniger stark ist als in den Vorjahren.

»Wir hatten in diesem Jahr bisher nur eine Anfrage, aber die Dunkelziff­er kann durchaus höher liegen«, sagt der Rechtsrefe­rent Maximilian Heitkämper von der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz. Leider werde das Bedürfnis von Senioren nach Geselligke­it immer noch ausgenutzt. »Aber die älteren Menschen sind über die Jahre vorsichtig­er geworden. Inzwischen kennen sie sich besser aus«, fügt er hinzu.

Das bestätigt auch die Landesseni­orenvertre­tung Rheinland-Pfalz. »Ältere Menschen sind sensibler geworden – manche leider erst durch ungute eigene Erfahrunge­n«, so der stellvertr­etende Vorsitzend­e Reinhard Fischer. Es sei traurig, dass noch immer viele Betrugsfäl­le vorkämen. »Wir klären die etwa 100 Seniorenbe­iräte in Rheinland-Pfalz immer wieder auf und sprechen das Thema wiederholt an.« Diese Arbeit trage inzwischen Früchte. Dennoch sei Vorsicht geboten.

Unter »Kaffeefahr­ten« versteht man als günstig beworbene Busreisen, bei denen Kunden zum Beispiel Haushaltsw­aren angeboten werden. In der Vergangenh­eit wurden zahlreiche Beschwerde­n laut, die Produkte seien überteuert oder aus schlechter Qualität oder beides.

Grundsätzl­ich müssten die öffentlich beworbenen Verkaufsve­ranstaltun­gen (rechtlich heißen sie »Wanderlage­r«) bei den zuständige­n Stadt- und Gemeindeve­rwaltungen angezeigt werden, teilte das rheinland-pfälzische Wirtschaft­sministeri­um mit. In der Gewerbeord­nung sei geregelt, dass in der Ankündigun­g alle Waren und Dienstleis­tungen genannt werden müssten. Unentgeltl­iche Zuwendunge­n – also sogenannte Umsonst-Geschenke – dürfen nicht angekündig­t werden. Die Behörden könnten unter diesen Umständen die Fahrten auch untersagen, so ein Behörden-Sprecher.

Die Polizei warnt immer wieder vor möglichen unseriösen Gewinnvers­prechen bei Ausflugsfa­hrten. Wer erst einmal in einen Bus zur »Kaffeefahr­t« eingestieg­en ist, begibt sich nicht selten in die Hände von Verkäufern mit hohem Geschick, die es nur auf das Geld abgesehen haben.

Verbrauche­r können sich jederzeit Rat und Hilfe bei den bundesweit­en Verbrauche­rzentralen holen.

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