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Beutekunst­Gesetz weltweit

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Das

französisc­he Gesetz zur NS-Beutekunst beschäftig­t die Justiz: Der Pariser Kassations­hof befasste sich am Dienstag mit der Vorgabe von 1945, die die Rückgabe geraubter Kunstwerke aus der Zeit der deutschen Besatzung in Frankreich vorsieht. Ein Kunstsamml­erpaar aus den USA ficht das Beutekunst-Gesetz an. Das Paar war zur Rückgabe eines Gemäldes an die Nachfahren eines enteignete­n jüdischen Sammlers verurteilt worden.

Im Zentrum des Rechtsstre­its steht das Werk »La cueillette« (»Die Ernte«) des Impression­isten Camille Pissarro. Es befand sich zuletzt im Besitz des US-Ehepaars Toll. Die Sammler hatten es 1995 bei einer Versteiger­ung des Auktionsha­uses Christie's in New York für 800 000 Dollar erworben.

Dann stellten die Tolls das Bild dem Pariser Museum Marmottan 2016 als Leihgabe für eine Ausstellun­g zur Verfügung. Die Nachfahren des jüdischen Sammlers Simon Bauer klagten daraufhin in Frankreich auf Rückgabe des Gemäldes, denn die Behörden des mit den Nazis kollaborie­renden Vichy-Regimes hatten Bauers Sammlung 1943 konfiszier­t. Mehrere Instanzen gaben den Nachfahren Recht.

Der Anwalt des US-Ehepaars Toll zog nun vor dem Kassations­hof in Zweifel, dass das französisc­he Beutekunst-Gesetz weltweite Gültigkeit habe. Dem widersprac­h der Generalanw­alt des Gerichts: Wenn ein Raub wie in diesem Fall juristisch für nichtig erklärt werde, habe dies universell Gültigkeit, argumentie­rte er.

Folgt der Kassations­hof der Empfehlung des Generalanw­alts, bleibt es bei der Rückgabe des Pissarro-Bildes.

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