BeutekunstGesetz weltweit
Das
französische Gesetz zur NS-Beutekunst beschäftigt die Justiz: Der Pariser Kassationshof befasste sich am Dienstag mit der Vorgabe von 1945, die die Rückgabe geraubter Kunstwerke aus der Zeit der deutschen Besatzung in Frankreich vorsieht. Ein Kunstsammlerpaar aus den USA ficht das Beutekunst-Gesetz an. Das Paar war zur Rückgabe eines Gemäldes an die Nachfahren eines enteigneten jüdischen Sammlers verurteilt worden.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht das Werk »La cueillette« (»Die Ernte«) des Impressionisten Camille Pissarro. Es befand sich zuletzt im Besitz des US-Ehepaars Toll. Die Sammler hatten es 1995 bei einer Versteigerung des Auktionshauses Christie's in New York für 800 000 Dollar erworben.
Dann stellten die Tolls das Bild dem Pariser Museum Marmottan 2016 als Leihgabe für eine Ausstellung zur Verfügung. Die Nachfahren des jüdischen Sammlers Simon Bauer klagten daraufhin in Frankreich auf Rückgabe des Gemäldes, denn die Behörden des mit den Nazis kollaborierenden Vichy-Regimes hatten Bauers Sammlung 1943 konfisziert. Mehrere Instanzen gaben den Nachfahren Recht.
Der Anwalt des US-Ehepaars Toll zog nun vor dem Kassationshof in Zweifel, dass das französische Beutekunst-Gesetz weltweite Gültigkeit habe. Dem widersprach der Generalanwalt des Gerichts: Wenn ein Raub wie in diesem Fall juristisch für nichtig erklärt werde, habe dies universell Gültigkeit, argumentierte er.
Folgt der Kassationshof der Empfehlung des Generalanwalts, bleibt es bei der Rückgabe des Pissarro-Bildes.