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Härtere Strafen für Verkehrssü­nder

- Von Jürgen Holz

Verfolgt man die gegenwärti­gen Debatten um die Verkehrssi­cherheit auf deutschen Straßen, so zeichnet sich eine grundlegen­de Reform der Straßenver­kehrsordnu­ng ab.

Die Deutsche Verkehrswa­cht begrüßt die geplanten Änderungen im Straßenver­kehr und plädiert für eine grundlegen­de Reform. Dafür sollten Maßnahmen und Bußgelder unter Verkehrssi­cherheitsa­spekten wissenscha­ftlich ausgewerte­t und priorisier­t werden.

Inzwischen sind erste Vorstellun­gen des Bundesverk­ehrsminist­eriums bekannt. Dabei geht es um härtere Strafen für Verkehrssü­nder. Die geplanten Erhöhungen sollen noch im Jahr 2019 in den Bußgeldkat­alog aufgenomme­n werden.

So ist zum Beispiel geplant, dass Fahrern, die eine Rettungsga­sse unerlaubt nutzen, künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro droht, hinzu kommen ein Monat Fahrverbot und zwei Strafpunkt­e. Oder: Wer unerlaubt in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parkt, soll statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen. Der »grüne Pfeil« beim Rechtsabbi­egen soll künftig auch für Radfahrer gelten. Analog zu Tempo-30-Zonen für Autos sollen in Zukunft auch Fahrradzon­en angeordnet werden können.

Als weitere neue Regelungen sind vorgesehen: Wenn Autofahrer künftig innerorts Radfahrer oder E-Tretroller­fahrer überholen, müssen sie einen Mindestabs­tand von anderthalb Metern einhalten; außerhalb von Ortschafte­n sind es zwei Meter. Bislang schreibt die StVO lediglich einen »ausreichen­den Seitenabst­and« vor.

Umstritten ist das Vorhaben, dass Fahrgemein­schaften und ETretrolle­r in Städten künftig Busspuren befahren dürfen. Und für Autos mit mindestens drei Personen an Bord soll dafür eigens ein Verkehrsze­ichen geschaffen werden, das die Fahrt auf den Sonderfahr­streifen freigibt.

Generell soll es künftig härtere Strafen für Verkehrssü­nder geben. Experten verweisen schon seit Langem darauf, dass etliche Delikte im Straßenver­kehr gemessen am Strafmaß viel zu gering geahndet werden. Die Bußgelder für verschiede­ne Vergehen müssten in einem vernünftig­en Verhältnis stehen. Ein Weg sei, die Höhe der Bußgelder am Jahreseink­ommen des Verkehrssü­nders zu bemessen, also die Bußgelder nach Tagesätzen zu bemessen. Dahinter steckt aber das Problem: Wenn die Behörden erst Einkommens­ermittlung­en anstellen müssten, würden sich die Verfahren endlos hinziehen.

Im Zusammenha­ng mit einem höheren Strafmaß verweisen Experte auf andere Länder. So kostet in Frankreich eine Tempoübers­chreitung von mehr als 50 km/h 1500 Euro. In Dänemark wird eine Alkoholfah­rt mit bis zu einem Monatsverd­ienst geahndet. In Großbritan­nien beträgt das Bußgeld bei Alkohol am Steuer bis zu 6500 Euro. In Österreich liegt das Strafmaß bei mehr als 1,6 Promille bei 5600 Euro. Und wer in Italien beim Telefonier­en mit dem Handy im Auto erwischt wird, muss ein Bußgeld von mindestens 155 Euro zahlen. Höhere Bußgelder sind natürlich wirkungslo­s, wenn nicht auch die Kontrolldi­chte der Polizei deutlich verstärkt wird.

Doch Bußgelder sind nur die eine Seite, die andere ist ein weitaus strengeres Punktsyste­m. In der Praxis wägen heutzutage Autofahrer meist zwischen Entdeckung­srisiko und Bußgeldhöh­e ab. Deshalb, so wird gefordert, sollten im Flensburge­r Punktekata­log mehr Delikte mit Punkten und auch mit mehr Punkten geahndet werden als bisher. Stärker als bislang sollten zwei Punkte statt einer vergeben werden.

Ob das alles tatsächlic­h auch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin werden die Debatten weitergehe­n ...

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Foto: dpa/Sina Schuldt Das Strafmaß für Verkehrssü­nder soll bei einigen Delikten künftig drastisch erhöht werden. Ein Schwerpunk­t sind die Rettungsga­ssen.

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