Positive Urteile gegen die BMW Bank und die Hyundai Bank
Der Autokredit- und Leasingwiderruf bietet derzeit vielen Autofahrern die Möglichkeit, ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden.
Jetzt hat das Landgericht Ravensburg im bundesweit ersten Urteil vom 30. Juli 2019 (Az. 2 O 90/19) ausdrücklich bestätigt: Auch Autokreditverträge der BMW Bank sind rechtsfehlerhaft und können zeitlich unbefristet widerrufen werden.
Der Fall: Die Klägerin schloss im November 2016 mit der Bank einen Autokreditvertrag und vereinbarte eine Vertragslaufzeit von 30 Monaten. Den Widerruf des Kreditvertrages erklärte sie erst im November 2018, also zwei Jahre nach Vertragsschluss und 65 000 zurückgelegten Kilometern.
Die beklagte BMW Bank habe die Klägerin insbesondere nicht unmissverständlich über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt, so die Richter. Demnach habe die grundsätzlich zweiwöchige Widerrufsfrist zugunsten der Klägerin zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht zu laufen begonnen.
»Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Autokreditvertrag verwendeten Widerrufsbelehrung können Verbraucher, die ein Auto finanziert oder geleast haben, auch noch Jahre nach Vertragsschluss ihren Vertrag widerrufen«, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen, dessen dessen Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bundesweit Tausende Verbraucher gegen alle bekannten Autobanken und Leasinggesellschaften vertritt.
Der Wortlaut, über den das Gericht jetzt entschied, wurde wortgleich in Tausenden Verträgen von der Bank verwendet, so Lehnen. Die Belehrungspflicht trifft alle Autobanken und Leasinggesellschaften. Der in diesem Fall mögliche Widerruf führt dazu, dass der Autokäufer seine an die Bank gezahlten Raten und eine geleistete Anzahlung zurückverlangen kann und nicht mehr an die weiteren Verpflichtungen aus dem laufenden Vertrag gebunden ist. Für die gefahrenen 65 000 Kilometer schuldet die Klägerin der Bank keinen Nutzungsersatz.
Als bundesweit erstes Gericht hat das Landgericht Wuppertal im Urteil vom 31. Juli 2019 (Az. 3 O 22/19) jetzt auch die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai Capital Bank Europe bestätigt.
Der Fall: Der Kläger schloss im Oktober 2017 mit der Hyundai Bank einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung des Kaufs eines Hyundai i40. Der entsprechende Autokreditvertrag wurde dabei von einem Autohaus aus Wuppertal vermittelt. Den Widerruf des Autokreditvertrages erklärte der Kläger erst ein Jahr nach Vertragsschluss im Oktober 2018.
Der Widerruf sei fristgerecht und wirksam erfolgt, so das Gericht. Die beklagte Hyundai Bank habe den Kläger fehlerhaft über das Bestehen seines Widerrufsrechts belehrt. Der Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur Verbrauchereigenschaft, dem wesentlichen Begriff des Verbraucherschutzrechts. Diese Falschinformation sei geeignet, einen durchschnittlichen Darlehensnehmer vom Widerruf abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite seines Widerrufsrechts im Unklaren. Aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs habe der Kläger einen Anspruch auf Erstattung der monatlich erbrachten Zahlungen und der an die Beklagte geleisteten Anzahlung. Den finanzierten Pkw könne der Kläger im Gegenzug zurückgeben.
Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.