Laufzeit von Verträgen soll auf ein Jahr befristet werden
Das im März dieses Jahres vom Verbraucherschutzministerium angekündigte Gesetz gegen Kostenfallen nimmt Gestalt an. So sieht der jetzt vorliegende Gesetzentwurf unter anderem vor, die Laufzeit von Verträgen für Dienstleistungen wie Mobilfunk und Fitnessstudios oder Zeitungsabos auf ein Jahr zu begrenzen. Über das Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es noch keine Informationen.
Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung. Dem soll nunmehr mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ein Riegel vorgeschoben werden
Konkret geht es um Verträge, die »regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienstoder Werkleistungen« betreffen, so ein Ministeriumssprecher. Die Anbieter solcher Dienstleistungen und Waren sollen dem Gesetzentwurf zufolge in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr – statt bisher zwei Jahre – anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken. Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, günstigere Angebote wahrnehmen zu können.
Es geht zudem auch um Schutz vor am Telefon untergeschobenen Verträgen. Immer wieder werden Verbrauchern mit unseriösen Geschäftspraktiken telefonisch wichtige Verträge aufgedrängt oder untergeschoben.
Der Gesetzentwurf zielt somit auch auf dubiose Werbeanrufe von Gas- und Stromanbietern ab. Um Betrug zu vermeiden, sollten Kunden telefonisch vereinbarte Verträge künftig schriftlich bestätigen müssen. Oft wüssten Verbraucher erst, dass sie am Telefon unbeabsichtigt einen neuen Gas- oder Stromvertrag abgeschlossen haben, wenn das Kündigungsschreiben vom alten und das WillkommenSchreiben vom neuen Anbieter im Briefkasten liege.
Für Energielieferungen soll eine schriftliche Bestätigungslösung verpflichtend eingeführt werden. Das bedeutet: Die Wirksamkeit eines telefonischen Vertragsabschlusses etwa mit dem neuen Energielieferanten soll davon abhängig gemacht werden, dass der Versorger sein Angebot in Textform bestätigt und der Verbraucher diesen Vertrag genehmigt.
Auch für Handy-Verträge, die telefonisch zustande gekommen sind, soll es eine schriftliche Einwilligung geben.
Bereits im März hatte das Verbraucherschutzministerium ein Gesetz gegen Kostenfallen angekündigt und Eckpunkte veröffentlicht. Darunter waren neben der kürzeren Befristung von Verträgen auch der Schutz vor ungewollten Wechseln der Energielieferanten, strengere Regeln für Telefonwerbung, die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen und die Senkung von Inkassokosten.
Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums sind bis auf die Regelung der Inkassokosten all diese Eckpunkte in den Gesetzentwurf eingeflossen. Bei den Inkassokosten müsse noch nachgearbeitet werden, sagte der Sprecher.
Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hieß es, zur unerlaubten Telefonwerbung gehe der Gesetzentwurf nicht weit genug. Es müssten auch andere Branchen einbezogen werden. »Die Regelung muss (...) für alle telefonisch geschlossenen Verträge gelten«, forderte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Zu Telefonverträgen lägen den Verbraucherzentralen zahlreiche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung vor.
Das Vergleichsportal Verivox nannte kürzere Vertragslaufzeiten aus Verbrauchersicht »absolut wünschenswert«. Speziell im Mobilfunk werde sich jedoch die bisherige Praxis der Finanzierung von Endgeräten stark verändern: »Wenn Smartphones künftig über 12 Monate und nicht wie bisher über 24 Monate finanziert werden, verteuert dies die Verträge deutlich«, hieß es. Gleichzeitig brächte eine Trennung von Hardwarefinanzierung und Servicevertrag auch mehr Transparenz, was den Kunden letztlich zugute käme.
Der Mobilfunkkonzern Vodafone warnte, das Gesetz werde »zu weniger Wahlfreiheit in der Angebotspalette und höheren Kosten für viele Verbraucher führen«. Denn wegen der kürzeren Vertragslaufzeit würden »entweder die monatlichen Preise für finanzierte subventionierte Handys oder aber die einmalig zu zahlenden Preise deutlich steigen«.