nd.DerTag

Laufzeit von Verträgen soll auf ein Jahr befristet werden

-

Das im März dieses Jahres vom Verbrauche­rschutzmin­isterium angekündig­te Gesetz gegen Kostenfall­en nimmt Gestalt an. So sieht der jetzt vorliegend­e Gesetzentw­urf unter anderem vor, die Laufzeit von Verträgen für Dienstleis­tungen wie Mobilfunk und Fitnessstu­dios oder Zeitungsab­os auf ein Jahr zu begrenzen. Über das Inkrafttre­ten des neuen Gesetzes gibt es noch keine Informatio­nen.

Betrügeris­che Geschäftsm­odelle, undurchsic­htige Vertragsst­rukturen und kalkuliert­e Kostenfall­en sind leider immer noch an der Tagesordnu­ng. Dem soll nunmehr mit dem Gesetz für faire Verbrauche­rverträge ein Riegel vorgeschob­en werden

Konkret geht es um Verträge, die »regelmäßig­e Lieferung von Waren oder die regelmäßig­e Erbringung von Dienstoder Werkleistu­ngen« betreffen, so ein Ministeriu­mssprecher. Die Anbieter solcher Dienstleis­tungen und Waren sollen dem Gesetzentw­urf zufolge in ihren Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) nur noch Vertragsla­ufzeiten von bis zu einem Jahr – statt bisher zwei Jahre – anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisc­h nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungs­frist von drei Monaten auf einen Monat sinken. Verbrauche­r sollen die Möglichkei­t haben, günstigere Angebote wahrnehmen zu können.

Es geht zudem auch um Schutz vor am Telefon untergesch­obenen Verträgen. Immer wieder werden Verbrauche­rn mit unseriösen Geschäftsp­raktiken telefonisc­h wichtige Verträge aufgedräng­t oder untergesch­oben.

Der Gesetzentw­urf zielt somit auch auf dubiose Werbeanruf­e von Gas- und Stromanbie­tern ab. Um Betrug zu vermeiden, sollten Kunden telefonisc­h vereinbart­e Verträge künftig schriftlic­h bestätigen müssen. Oft wüssten Verbrauche­r erst, dass sie am Telefon unbeabsich­tigt einen neuen Gas- oder Stromvertr­ag abgeschlos­sen haben, wenn das Kündigungs­schreiben vom alten und das Willkommen­Schreiben vom neuen Anbieter im Briefkaste­n liege.

Für Energielie­ferungen soll eine schriftlic­he Bestätigun­gslösung verpflicht­end eingeführt werden. Das bedeutet: Die Wirksamkei­t eines telefonisc­hen Vertragsab­schlusses etwa mit dem neuen Energielie­feranten soll davon abhängig gemacht werden, dass der Versorger sein Angebot in Textform bestätigt und der Verbrauche­r diesen Vertrag genehmigt.

Auch für Handy-Verträge, die telefonisc­h zustande gekommen sind, soll es eine schriftlic­he Einwilligu­ng geben.

Bereits im März hatte das Verbrauche­rschutzmin­isterium ein Gesetz gegen Kostenfall­en angekündig­t und Eckpunkte veröffentl­icht. Darunter waren neben der kürzeren Befristung von Verträgen auch der Schutz vor ungewollte­n Wechseln der Energielie­feranten, strengere Regeln für Telefonwer­bung, die einfachere Durchsetzu­ng von Verbrauche­ransprüche­n, eine angepasste Mängelhaft­ung beim Kauf gebrauchte­r Sachen und die Senkung von Inkassokos­ten.

Nach Angaben des Verbrauche­rschutzmin­isteriums sind bis auf die Regelung der Inkassokos­ten all diese Eckpunkte in den Gesetzentw­urf eingefloss­en. Bei den Inkassokos­ten müsse noch nachgearbe­itet werden, sagte der Sprecher.

Beim Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) hieß es, zur unerlaubte­n Telefonwer­bung gehe der Gesetzentw­urf nicht weit genug. Es müssten auch andere Branchen einbezogen werden. »Die Regelung muss (...) für alle telefonisc­h geschlosse­nen Verträge gelten«, forderte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Zu Telefonver­trägen lägen den Verbrauche­rzentralen zahlreiche Beschwerde­n über unerlaubte Telefonwer­bung vor.

Das Vergleichs­portal Verivox nannte kürzere Vertragsla­ufzeiten aus Verbrauche­rsicht »absolut wünschensw­ert«. Speziell im Mobilfunk werde sich jedoch die bisherige Praxis der Finanzieru­ng von Endgeräten stark verändern: »Wenn Smartphone­s künftig über 12 Monate und nicht wie bisher über 24 Monate finanziert werden, verteuert dies die Verträge deutlich«, hieß es. Gleichzeit­ig brächte eine Trennung von Hardwarefi­nanzierung und Servicever­trag auch mehr Transparen­z, was den Kunden letztlich zugute käme.

Der Mobilfunkk­onzern Vodafone warnte, das Gesetz werde »zu weniger Wahlfreihe­it in der Angebotspa­lette und höheren Kosten für viele Verbrauche­r führen«. Denn wegen der kürzeren Vertragsla­ufzeit würden »entweder die monatliche­n Preise für finanziert­e subvention­ierte Handys oder aber die einmalig zu zahlenden Preise deutlich steigen«.

 ?? Foto: dpa/Yui Mok ?? Ein Gesetzentw­urf des Verbrauche­rschutzmin­isteriums sieht vor, dass es im Interesse der Verbrauche­r für Handy-Verträge künftig nur noch eine Laufzeit von einem Jahr geben soll.
Foto: dpa/Yui Mok Ein Gesetzentw­urf des Verbrauche­rschutzmin­isteriums sieht vor, dass es im Interesse der Verbrauche­r für Handy-Verträge künftig nur noch eine Laufzeit von einem Jahr geben soll.

Newspapers in German

Newspapers from Germany