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Gebäuderei­nigung in Berlin – ein Branchenüb­erblick

- Jme

▶ Die Gebäuderei­nigungsbra­nche hat sich in den letzten Jahrzehnte­n stark verändert. Der Grund sind viele Auslagerun­gen von Reinigungs­dienstleis­tungen aus öffentlich­en Gebäuden oder Krankenhäu­sern. Mit dieser Zunahme der Fremdverga­ben sind Preisdruck und Verdrängun­gswettbewe­rb stark gestiegen. Dieser wird in der Regel über die Senkung der Personalko­sten ausgetrage­n. Fast die Hälfte der Aufträge kommt aus öffentlich­er Hand.

▶ Sehr viele Kleinbetri­ebe mit weniger als 500 000 Euro Jahresumsa­tz machen heute rund 15 Prozent des Gesamtumsa­tzes aus. Große Unternehme­n mit einem Umsatz von über fünf Millionen Euro teilen 46 Prozent des Gesamtumsa­tzes unter sich auf. ▶ Für die Gebäuderei­nigung gelten allgemeinv­erbindlich­e Tarifvertr­äge. Das heißt: Alle Unternehme­n in der Branche, ob sie Mitglied im Arbeitgebe­rverband sind oder nicht, müssen sich an die Tarifvertr­äge halten. Zudem ist es den Beschäftig­ten im Jahr 2007 gelungen, einen Branchenmi­ndestlohn durchzuset­zen. Dessen Höhe beträgt heute zwischen 10,56 Euro (West) und 10,05 Euro (Ost) für die Gebäuderei­nigung beziehungs­weise 13,82 Euro (West) und 12,83 (Ost) für die Glas- und Fassadenre­inigung. Eine Anhebung auf einheitlic­h 10,80 Euro beziehungs­weise 14,10 Euro ist zum 1. Januar 2020 geplant. Der Mindestloh­n gilt für alle bundesweit rund 873 000 Beschäftig­ten.

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