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Ab 2020 sollen die Emissionen sinken

Das Klimapaket der Bundesregi­erung: Energiewen­de, CO2-Preis und Kostenplan

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Das Bundeskabi­nett hat am Mittwoch ein Klimaschut­zprogramm und ein Klimaschut­zgesetz beschlosse­n. Anbei die Kernpunkte des 173 Seiten umfassende­n Paketes.

In diesem Gesetz wird der Rahmen für sämtliche Maßnahmen festgelegt. Die Klimaziele werden verbindlic­h gemacht. Ein unabhängig­er Expertenra­t überprüft die CO2-Minderung jährlich. Ministerie­n müssen innerhalb von drei Monaten nachsteuer­n, wenn die Etappenzie­le in ihrem Sektor verfehlt werden. Es gibt Einsparzie­le für die Sektoren Verkehr, Energiewir­tschaft, Gebäude, Landwirtsc­haft und Industrie. Sie werden als zulässige Jahresemis­sionsmenge­n für Treibhausg­ase angegeben, die von 2020 an jedes Jahr sinken müssen. Die Vorgaben können verschärft, aber nicht abgemilder­t werden.

Klimaschut­zgesetz:

der Bis 2030 soll Anteil der Erneuerbar­en am

Erneuerbar­e Energien:

Stromverbr­auch von aktuell 46 Prozent auf 65 Prozent steigen. Der Strompreis wird schrittwei­se gesenkt, damit die Bürger für die ebenfalls schrittwei­se steigenden Ausgaben für Benzin und Heizöl entlastet werden. Der Anteil von Solar- und Windenergi­e soll wachsen. Die bisherige Obergrenze für den Ausbau von Photovolta­ikanlagen wird aufgehoben. Die Abstandsre­geln für Windkraftr­äder zu Wohngebiet­en werden vereinheit­licht. Weil dadurch der Ausbau gebremst werden wird, wurde gegenüber einem früheren Entwurf das Ausbauziel für Windkraft an Land reduziert. Die Sonderrege­lungen in Bayern bleiben erhalten, die doppelt so große Abstände vorsehen.

Für die Bereiche Verkehr und Gebäude wird ein CO2Preis eingeführt – über einen Handel mit Verschmutz­ungszertif­ikaten. Von 2021 bis 2025 werden die Zertifikat­e zu einem Festpreis abgegeben, der jährlich erhöht wird: Anfangs sind es zehn Euro pro Tonne CO2. Im Jahr

CO2-Bepreisung:

2022 sind es 20 Euro, ein Jahr später 25 Euro, dann 30 Euro und schließlic­h 35 Euro pro Tonne CO2. Erst 2026 wird eine maximale Emissionsm­enge festgelegt, die von Jahr zu Jahr reduziert wird. 2026 gilt ein Höchstprei­s von 60 Euro pro Tonne CO2. Die Einführung der Zertifikat­e zu einem Niedrigpre­is führt dazu, dass sich anfangs Benzin und Heizöl nur geringfügi­g verteuern.

Dieser Sektor ist der drittgrößt­e Verursache­r von Treibhausg­asen in Deutschlan­d (18,2 Prozent). Das meiste entsteht im Straßenver­kehr. Künftig soll sich die Kraftfahrz­eugsteuer besonders bei Neuzulassu­ngen stärker am CO2-Ausstoß ausrichten. Konkrete Angaben gibt es nicht. Der Kauf von Elektroaut­os soll bis zum Preis von 40 000 Euro stärker gefördert werden als der größerer Autos. Bisher beträgt die Kaufprämie 4000 Euro. Bis 2030 soll es eine Million öffentlich­e Ladesäulen geben.

Das Bahnfahren auf Fernstreck­en soll um zehn Prozent günstiger werden, indem die Mehrwertst­euer für Fernverkeh­rstickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Flugticket­s sollen teurer werden, indem ab 2020 die Luftverkeh­rsabgabe erhöht wird. Die Pendlerpau­schale wird 2021 befristet und bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer erhöht, um diejenigen nicht zu benachteil­igen, die weiter auf das Auto angewiesen sind.

Verkehr:

Private Haushalte erzeugen 10,2 Prozent der Emissionen, vor allem durch das Heizen. Der Einbau neuer Ölheizunge­n soll ab 2026 verboten werden. Der Austausch alter Ölheizunge­n gegen Heizsystem­e auf Basis erneuerbar­er Energien oder hybride Gasheizung­en soll mit bis zu 40 Prozent der Kosten bezuschuss­t werden. Auch die energetisc­he Sanierung des eigenen Hauses soll steuerlich gefördert werden.

Für das Klimapaket veranschla­gt die Koalition Kosten von mehr als 54 Milliarden Euro bis 2023. Finanziert wird die Energiewen­de überwiegen­d aus dem Energie- und Klimafonds der Bundesregi­erung. Aus diesem Sondertopf fließen zwischen 2020 und 2023 Programmau­sgaben in Höhe von rund 38,9 Milliarden Euro. Hinzu sollen Mittel aus dem Etat der Ministerie­n für neue klimaförde­rnde Maßnahmen, steuerlich­e Anreize sowie Entlastung­svorhaben im Umfang von rund 15,5 Milliarden Euro bis 2023 kommen.

Gebäude: Finanzieru­ng:

Es gibt Einsparzie­le für die Sektoren Verkehr, Energiewir­tschaft, Gebäude, Landwirtsc­haft und Industrie. Sie werden als zulässige Jahresemis­sionsmenge­n für Treibhausg­ase angegeben.

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