Ab 2020 sollen die Emissionen sinken
Das Klimapaket der Bundesregierung: Energiewende, CO2-Preis und Kostenplan
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Klimaschutzprogramm und ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Anbei die Kernpunkte des 173 Seiten umfassenden Paketes.
In diesem Gesetz wird der Rahmen für sämtliche Maßnahmen festgelegt. Die Klimaziele werden verbindlich gemacht. Ein unabhängiger Expertenrat überprüft die CO2-Minderung jährlich. Ministerien müssen innerhalb von drei Monaten nachsteuern, wenn die Etappenziele in ihrem Sektor verfehlt werden. Es gibt Einsparziele für die Sektoren Verkehr, Energiewirtschaft, Gebäude, Landwirtschaft und Industrie. Sie werden als zulässige Jahresemissionsmengen für Treibhausgase angegeben, die von 2020 an jedes Jahr sinken müssen. Die Vorgaben können verschärft, aber nicht abgemildert werden.
Klimaschutzgesetz:
der Bis 2030 soll Anteil der Erneuerbaren am
Erneuerbare Energien:
Stromverbrauch von aktuell 46 Prozent auf 65 Prozent steigen. Der Strompreis wird schrittweise gesenkt, damit die Bürger für die ebenfalls schrittweise steigenden Ausgaben für Benzin und Heizöl entlastet werden. Der Anteil von Solar- und Windenergie soll wachsen. Die bisherige Obergrenze für den Ausbau von Photovoltaikanlagen wird aufgehoben. Die Abstandsregeln für Windkrafträder zu Wohngebieten werden vereinheitlicht. Weil dadurch der Ausbau gebremst werden wird, wurde gegenüber einem früheren Entwurf das Ausbauziel für Windkraft an Land reduziert. Die Sonderregelungen in Bayern bleiben erhalten, die doppelt so große Abstände vorsehen.
Für die Bereiche Verkehr und Gebäude wird ein CO2Preis eingeführt – über einen Handel mit Verschmutzungszertifikaten. Von 2021 bis 2025 werden die Zertifikate zu einem Festpreis abgegeben, der jährlich erhöht wird: Anfangs sind es zehn Euro pro Tonne CO2. Im Jahr
CO2-Bepreisung:
2022 sind es 20 Euro, ein Jahr später 25 Euro, dann 30 Euro und schließlich 35 Euro pro Tonne CO2. Erst 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr reduziert wird. 2026 gilt ein Höchstpreis von 60 Euro pro Tonne CO2. Die Einführung der Zertifikate zu einem Niedrigpreis führt dazu, dass sich anfangs Benzin und Heizöl nur geringfügig verteuern.
Dieser Sektor ist der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasen in Deutschland (18,2 Prozent). Das meiste entsteht im Straßenverkehr. Künftig soll sich die Kraftfahrzeugsteuer besonders bei Neuzulassungen stärker am CO2-Ausstoß ausrichten. Konkrete Angaben gibt es nicht. Der Kauf von Elektroautos soll bis zum Preis von 40 000 Euro stärker gefördert werden als der größerer Autos. Bisher beträgt die Kaufprämie 4000 Euro. Bis 2030 soll es eine Million öffentliche Ladesäulen geben.
Das Bahnfahren auf Fernstrecken soll um zehn Prozent günstiger werden, indem die Mehrwertsteuer für Fernverkehrstickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Flugtickets sollen teurer werden, indem ab 2020 die Luftverkehrsabgabe erhöht wird. Die Pendlerpauschale wird 2021 befristet und bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer erhöht, um diejenigen nicht zu benachteiligen, die weiter auf das Auto angewiesen sind.
Verkehr:
Private Haushalte erzeugen 10,2 Prozent der Emissionen, vor allem durch das Heizen. Der Einbau neuer Ölheizungen soll ab 2026 verboten werden. Der Austausch alter Ölheizungen gegen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien oder hybride Gasheizungen soll mit bis zu 40 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Auch die energetische Sanierung des eigenen Hauses soll steuerlich gefördert werden.
Für das Klimapaket veranschlagt die Koalition Kosten von mehr als 54 Milliarden Euro bis 2023. Finanziert wird die Energiewende überwiegend aus dem Energie- und Klimafonds der Bundesregierung. Aus diesem Sondertopf fließen zwischen 2020 und 2023 Programmausgaben in Höhe von rund 38,9 Milliarden Euro. Hinzu sollen Mittel aus dem Etat der Ministerien für neue klimafördernde Maßnahmen, steuerliche Anreize sowie Entlastungsvorhaben im Umfang von rund 15,5 Milliarden Euro bis 2023 kommen.
Gebäude: Finanzierung:
Es gibt Einsparziele für die Sektoren Verkehr, Energiewirtschaft, Gebäude, Landwirtschaft und Industrie. Sie werden als zulässige Jahresemissionsmengen für Treibhausgase angegeben.