Härteklausel schützt Mieter
BGH stärkt Rechte bei Modernisierungen
Karlsruhe. Mieter, die sich nach Modernisierungen die Miete nicht mehr leisten können, dürfen vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Die Frage, ob die Wohnungsgröße angemessen sei, spiele zwar eine Rolle. Es müssten aber alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Dabei komme es zum Beispiel auch auf die Verwurzelung des Mieters in der Wohnung oder seine gesundheitliche Verfassung an.
Modernisierungskosten dürfen bis zu einer bestimmten Grenze auf die Miete aufgeschlagen werden. Das Gesetz schützt aber Mieter, die eine Erhöhung derart hart trifft, dass diese »auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist«. Ein Hartz-IV-Empfänger aus Berlin, der 240 Euro mehr für seine 85-Quadratmeter-Wohnung zahlen sollte, hat sich laut BGH zu Recht auf diese Härte berufen. Der Mann lebt seit 1962 in der Wohnung. Noch nicht entschieden ist, ob er mehr Miete zahlen muss. In bestimmten Fällen ist der Härteeinwand generell nicht möglich. Das Berliner Landgericht muss das nun prüfen.