Bundeswehr darf fliegen
Verfassungsgericht wehrt Klage der LINKEN ab
Karlsruhe. Die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr ist gescheitert. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihren Antrag als unzulässig ab. Der Einsatz stütze sich auf die EU-Beistandsklausel und eine UN-Resolution. Dass hierdurch die Rechte des Bundestags verletzt sein sollten, erscheine nach dem eigenen Vortrag der Linken ausgeschlossen.
Der Einsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) war nach den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 beschlossen worden. Im Rahmen einer Beistandsklausel der EU-Verträge sicherte die Europäische Union danach Frankreich einstimmig ihre Solidarität und Unterstützung zu. Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete den IS als »weltweite und beispiellose Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit« und rief dazu auf, weitere IS-Anschläge zu verhindern und den »Zufluchtsort« des IS in Syrien und im Irak zu beseitigen.
Die Bundesregierung sagte daraufhin den Einsatz von 1200 Soldaten zu. Der Bundestag billigte dies am 4. Dezember 2015. Das Mandat wurde 2018 verlängert. Es läuft am 31. Oktober 2019 aus, könnte aber verlängert werden. In Bagdad und im nordirakischen Erbil bildet die Bundeswehr Sicherheitskräfte aus, damit sie die IS-Miliz bekämpfen können. Zudem unterstützt sie die internationale Anti-IS-Allianz mit Aufklärungsflügen von BundeswehrTornados.
Mit ihrer Klage gegen Bundesregierung und Bundestag argumentierte die Linken-Bundestagsfraktion, der Bundeswehreinsatz sei rechtswidrig. Es fehle eine ausreichende völkerrechtliche Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage nun als unzulässig ab. Nach dem eigenen Vorbringen der Linken erscheine eine Verletzung der Rechte des Bundestags »von vornherein ausgeschlossen«.