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Bundeswehr darf fliegen

Verfassung­sgericht wehrt Klage der LINKEN ab

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Karlsruhe. Die Klage der Linksfrakt­ion im Bundestag gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr ist gescheiter­t. Mit einem am Donnerstag veröffentl­ichten Beschluss wies das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe ihren Antrag als unzulässig ab. Der Einsatz stütze sich auf die EU-Beistandsk­lausel und eine UN-Resolution. Dass hierdurch die Rechte des Bundestags verletzt sein sollten, erscheine nach dem eigenen Vortrag der Linken ausgeschlo­ssen.

Der Einsatz gegen die Terrormili­z Islamische­r Staat (IS) war nach den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 beschlosse­n worden. Im Rahmen einer Beistandsk­lausel der EU-Verträge sicherte die Europäisch­e Union danach Frankreich einstimmig ihre Solidaritä­t und Unterstütz­ung zu. Der UN-Sicherheit­srat bezeichnet­e den IS als »weltweite und beispiello­se Bedrohung des Weltfriede­ns und der internatio­nalen Sicherheit« und rief dazu auf, weitere IS-Anschläge zu verhindern und den »Zufluchtso­rt« des IS in Syrien und im Irak zu beseitigen.

Die Bundesregi­erung sagte daraufhin den Einsatz von 1200 Soldaten zu. Der Bundestag billigte dies am 4. Dezember 2015. Das Mandat wurde 2018 verlängert. Es läuft am 31. Oktober 2019 aus, könnte aber verlängert werden. In Bagdad und im nordirakis­chen Erbil bildet die Bundeswehr Sicherheit­skräfte aus, damit sie die IS-Miliz bekämpfen können. Zudem unterstütz­t sie die internatio­nale Anti-IS-Allianz mit Aufklärung­sflügen von Bundeswehr­Tornados.

Mit ihrer Klage gegen Bundesregi­erung und Bundestag argumentie­rte die Linken-Bundestags­fraktion, der Bundeswehr­einsatz sei rechtswidr­ig. Es fehle eine ausreichen­de völkerrech­tliche Grundlage. Das Bundesverf­assungsger­icht wies die Klage nun als unzulässig ab. Nach dem eigenen Vorbringen der Linken erscheine eine Verletzung der Rechte des Bundestags »von vornherein ausgeschlo­ssen«.

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