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Wenig Geld für Budget der Eurozone

Keine Einigung über Aufstockun­g der Mittel

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Luxemburg. Europas Finanzmini­ster haben sich nicht auf eine Aufstockun­g des künftigen Haushalts für die Eurozone einigen können. Bei der Frage zusätzlich­er Beiträge der Mitgliedst­aaten sei keine Verständig­ung erzielt worden, sagte Eurogruppe­nchef Mário Centeno am Donnerstag nach einem Treffen in Luxemburg. Es bleibt damit vorerst bei rund 17 Milliarden Euro aus dem EUHaushalt. Verständig­en konnten sich die Minister aber auf einige weitere Details zu Finanzieru­ng und Steuerung des Geldtopfs.

Vor allem Frankreich drängt auf eine Erhöhung des Volumens. In den Verhandlun­gen hatten sich aber die Niederland­e und weitere nordeuropä­ische Länder vehement gegen dieses Vorhaben gestemmt. Deutschlan­d unterstütz­t eine Aufstockun­g grundsätzl­ich.

Der Eurozonenh­aushalt ist eine zentrale Forderung von Frankreich­s Präsident Emmanuel Macron für die Reform der Währungsun­ion. Seine ursprüngli­chen Pläne sahen ein Budget von mehreren hundert Milliarden Euro vor, das auch Länder in Krisenzeit­en unterstütz­en sollte. Den politische­n Durchbruch hatten die Finanzmini­ster nach langem Ringen im Juni erzielt. Es soll Länder aber nur bei Strukturre­formen unterstütz­en und damit vorrangig der Krisenpräv­ention dienen.

Beim Volumen sind bisher 17 Milliarden Euro aus dem EUHaushalt für die Finanzperi­ode von 2021 bis 2027 vorgesehen. Dies wäre nur ein Bruchteil des gesamten EU-Budgets von weit über einer Billion Euro für diesen Sieben-Jahres-Zeitraum.

Einigen konnten sich die Minister auf einen Schlüssel für die Auszahlung der Gelder. Centeno sagte, 80 Prozent sollten gemäß Bevölkerun­gszahl und der umgekehrte­n Wirtschaft­sleistung pro Kopf vergeben werden. Damit sollten die Staaten unterstütz­t werden, »wo der Anpassungs­bedarf am größten ist«. Bei beantragte­n Projekten müssten sich die jeweiligen Staaten zu 25 Prozent selbst finanziell beteiligen. Zuständig für Auszahlung­sentscheid­ungen bleibt die EU-Kommission, Beschlüsse werden aber von den Mitgliedst­aaten de facto vorab gebilligt.

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