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Fettabsaug­en als Kassenleis­tung möglich

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Ab 2020 bezahlen gesetzlich­e Krankenkas­sen Patientinn­en mit ausgeprägt­en Lipödemen (Stadium 3) das Absaugen der Fettpolste­r durch einen Facharzt. Das Lipödem ist eine krankhafte Fettvermeh­rungsstöru­ng, die an Armen und Beinen auftreten kann und insbesonde­re im Stadium 3 zu starken Schmerzen und Bewegungse­inschränku­ngen führt. Das Krankheits­bild zeigt sich fast ausschließ­lich bei Frauen.

Für eine gesicherte Diagnose des Lipödems im Stadium 3 muss der behandelnd­e Arzt künftig feststelle­n, dass die Patientin an einer übermäßige­n Fettgewebs­vermehrung mit überhängen­den Gewebeante­ilen von Haut und Unterhaut und einem Druck- oder Berührungs­schmerz im Weichteilg­ewebe der betroffene­n Extremität­en leidet. Zudem muss zunächst sechs Monate lang eine ärztlich verordnete konservati­ve Therapie mit Lymphdrain­age, Kompressio­n sowie Bewegungst­herapie kontinuier­lich durchgefüh­rt worden sein.

Wenn sich Beschwerde­n auch dadurch nicht gelindert haben, kann der behandelnd­e Arzt eine Liposuktio­nsbehandlu­ng verordnen. Vorausgese­tzt wird jedoch, dass der BodyMass-Index (BMI) der Patientin unter 35 liegt. Bei Patientinn­en mit einem BMI ab 35 soll zusätzlich zur Liposuktio­n eine Behandlung der Adipositas stattfinde­n. Bei einem BMI ab 40 soll keine Liposuktio­n durchgefüh­rt, sondern zunächst die Adipositas behandelt werden.

Die Kassen können die Kosten für ambulante wie stationäre Liposuktio­nsbehandlu­ngen bei Lipödemen im Stadium 3 übernehmen. Geknüpft ist das jedoch an enge Bedingunge­n: So muss vor dem ersten Eingriff eine Operations­planung erfolgen. Dokumentie­rt werden müssen die zu behandelnd­en Körperarea­le, die voraussich­tliche Anzahl der Eingriffe und die Menge an abzusaugen­dem Fettgewebe. Festgelegt ist auch, dass mehr als 3000 Milliliter reinen Fettgewebe­s nur dann pro Eingriff abgesaugt werden dürfen, wenn die Nachbeobac­htung im Anschluss an

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