Fettabsaugen als Kassenleistung möglich
Ab 2020 bezahlen gesetzliche Krankenkassen Patientinnen mit ausgeprägten Lipödemen (Stadium 3) das Absaugen der Fettpolster durch einen Facharzt. Das Lipödem ist eine krankhafte Fettvermehrungsstörung, die an Armen und Beinen auftreten kann und insbesondere im Stadium 3 zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. Das Krankheitsbild zeigt sich fast ausschließlich bei Frauen.
Für eine gesicherte Diagnose des Lipödems im Stadium 3 muss der behandelnde Arzt künftig feststellen, dass die Patientin an einer übermäßigen Fettgewebsvermehrung mit überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut und einem Druck- oder Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten leidet. Zudem muss zunächst sechs Monate lang eine ärztlich verordnete konservative Therapie mit Lymphdrainage, Kompression sowie Bewegungstherapie kontinuierlich durchgeführt worden sein.
Wenn sich Beschwerden auch dadurch nicht gelindert haben, kann der behandelnde Arzt eine Liposuktionsbehandlung verordnen. Vorausgesetzt wird jedoch, dass der BodyMass-Index (BMI) der Patientin unter 35 liegt. Bei Patientinnen mit einem BMI ab 35 soll zusätzlich zur Liposuktion eine Behandlung der Adipositas stattfinden. Bei einem BMI ab 40 soll keine Liposuktion durchgeführt, sondern zunächst die Adipositas behandelt werden.
Die Kassen können die Kosten für ambulante wie stationäre Liposuktionsbehandlungen bei Lipödemen im Stadium 3 übernehmen. Geknüpft ist das jedoch an enge Bedingungen: So muss vor dem ersten Eingriff eine Operationsplanung erfolgen. Dokumentiert werden müssen die zu behandelnden Körperareale, die voraussichtliche Anzahl der Eingriffe und die Menge an abzusaugendem Fettgewebe. Festgelegt ist auch, dass mehr als 3000 Milliliter reinen Fettgewebes nur dann pro Eingriff abgesaugt werden dürfen, wenn die Nachbeobachtung im Anschluss an