Beim Einkauf wird Kassenbon zur Pflicht
Einzelhändler müssen Kunden fortan bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Denn der Kassenbon wird ab Januar 2020 Pflicht! Hintergrund: Am 1. Januar 2020 tritt die Kassensicherungsverordnung in Kraft, in der die Belegausgabepflicht festgehalten ist. Mit einem ganzen Maßnahmenpaket will der Gesetzgeber Manipulationen mit elektronischen Kassensystemen vorbeugen und Steuerbetrug mit Mogelkassen einen Riegel vorschieben.
Die Kassenbon-Pflicht gilt auch in Apotheken, beim Friseur, in Pommes-Buden oder Eisdielen – vorausgesetzt, sie verfügen über elektronische Kassensysteme. Dann muss auch hier im neuen Jahr zwingend ein Bon erstellt werden.
Den Beleg muss der Kunde nicht annehmen; die Vorschrift sagt nur, dass der Kassierer den Bon zur Verfügung stellen muss. Händler, die Verkaufsstände auf Wochenmärkten oder bei Volksfesten betreiben, können sich jedoch bei ihrem Finanzamt von der Belegausgabepflicht befreien lassen.
Händler werden zum Jahreswechsel nicht grundsätzlich verpflichtet, auf elektronische Kassensysteme umzusteigen. Die sogenannte »offene Ladenkasse« bleibt weiterhin erlaubt. Werden jedoch ab 1. Januar 2020 neue elektronische Kassensysteme angeschafft, müssen diese über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die ab dem ersten Tastendruck alle Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst.
Für bereits vorhandene elektronische Registrierkassen wird der Einsatz einer – vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten – technischen Sicherheitseinrichtung verpflichtend, damit digitale Grundaufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können. Hierbei wird den Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 eingeräumt.