nd.DerTag

Dreist, dreister, Meuthen

Robert D. Meyer über die AfD-Parteispen­denaffäre

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»Unwissenhe­it schützt vor Strafe nicht.« Diese Volksweish­eit, die auch im deutschen Recht Anwendung findet, hätte Jörg Meuthen Hinweis genug sein müssen, dass die Methode, sich vor Gericht einfach doof zu stellen, keinen Erfolg haben konnte. Er, gestandene­r Professor für Ökonomie und seit 2013 in der AfD aktiv, will nicht gewusst haben, dass es sich um eine Parteispen­de handelte, als ein befreundet­er PR-Unternehme­r im baden-württember­gischen Landtagswa­hlkampf 2016 für ihn im Wert von fast 90 000 Euro gratis Plakate druckte und Werbeanzei­gen schaltete. Meuthen war damals übrigens AfD-Landeschef, er hätte also schon seines Amtes wegen die Rechtslage kennen müssen und konkret nachfragen sollen, wer das eigentlich alles finanziert. Das Berliner Verwaltung­sgericht urteilte am Donnerstag deshalb folgericht­ig: Die von der Bundestags­verwaltung verhängte Strafzahlu­ng in Höhe von 269 400 Euro ist zulässig.

Pech für die AfD, wurde dem von ihr gepflegten Image der Saubermann­partei, die sich in Finanzfrag­en stets an das Gesetz halte, doch nun gerichtlic­h widersproc­hen. Mit stolz geschwellt­er Brust tragen deren Funktionär­e gerne vor, dass sie anders als die anderen Parteien seien. Doch inzwischen kleben an der selbsterkl­ärten Alternativ­e mehrere Spendenaff­ären. Der ähnlich gelagerte Fall des AfD-Politikers Guido Reil wird bald vor Gericht verhandelt. Auch der Skandal um dubiose Spenden einer Schweizer Pharmafirm­a über insgesamt 132 000 Euro an Alice Weidel ist noch nicht aufgeklärt. Hier ermittelt die Staatsanwa­ltschaft Konstanz.

Nicht nur finanziell kommt der Partei das teuer zu stehen. Es ist auch ein Stoß von dem hohen Sockel, auf den sich die AfD selbst gehoben hat.

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