Familie & Steuern
Digitales Erbe
Große Rechtsunsicherheit beim digitalen Erbe
Wenn ein Mensch stirbt, ist oft nicht klar, was die Erben mit seinen digitalen Daten machen dürfen.
Die lähmende Trauer, wenn ein nahestehender Mensch stirbt, die Unfähigkeit der Angehörigen, sich nach dessen Tod um alles zu kümmern – da gerät manches in Vergessenheit. Umso wichtiger ist es, den eigenen Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln. Das betrifft auch das digitale Erbe.
Was geschieht nach dem Tod eines Nutzers mit E-Mail-Konten, dem Zugang zum Onlinebanking, mit Profilen in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, Chats auf WhatsApp oder den persönlichen Daten auf dem Computer und im Handy? Zum digitalen Nachlass gehören aber auch elektronische Bücher oder heruntergeladene Musik. Auch Meilen bei der Fluggesellschaft, virtuelle Spielfiguren von Computerspielen oder Guthaben bei Zahlungsdienstleistern wie Paypal gehören in diese Kategorie.
Fakt ist: Nicht einmal jeder Zehnte hat sein digitales Erbe vollständig geregelt. Nach Angaben des Digitalverbandes Bitkom haben nur 13 Prozent der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt. 18 Prozent kümmern sich zumindest darum.
2018 stellte der Bundesgerichtshof klar, dass auch digitale Inhalte vererbt werden. Der BGH hatte entschieden, dass das soziale Netzwerk Facebook den Eltern einer Minderjährigen nach deren Tod Zugang zum Konto des Kindes gewähren muss.
Der BGH verwies dabei auf den Nutzungsvertrag, den der
Verstorbene mit dem Anbieter geschlossen hat. Mit seinem Tod gehe dieser Vertrag auf die Erben über. Sie haben deshalb das Recht, alle Kontoinhalte zu sehen – auch persönliche. Menschen, die in sozialen Netzwerken wie Facebook unterwegs sind, müssen sich demnach darauf einstellen, dass vertrauliche Nachrichten nicht auf ewig unter vier Augen bleiben. Der
BGH begründete seine Entscheidung damit, dass ein Anbieter wie Facebook Inhalte nicht an eine bestimmte Person, sondern nur an ein bestimmtes Konto übermittelt. Dass jemand mitliest, sei nie ausgeschlossen.
Dennoch ist die Rechtsunsicherheit groß. Denn anders als etwa bei Immobilien ist es bei digitalen Inhalten keine Selbstverständlichkeit, dass die Erben sie bekommen. Oft liegen die Daten auf Cloud-Servern.
Welche Daten herausgegeben werden, liegt erst einmal bei den Anbietern. Die haben aber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft gar keine Regelung für den Todesfall eines Nutzers. Laut einer Studie ist das zum Beispiel beim Zahlungsdienstleister Paypal, beim InternettelefonieDienst Skype und der Spielekonsole Sony Playstation der
Fall. Die Vererbbarkeit eines Nutzerkontos in den AGBs komplett auszuschließen, geht nach Einschätzung vieler Experten nicht.
Was kann der Verbraucher tun? Die Verbraucherzentrale empfiehlt, genau festzulegen, was mit den einzelnen Konten und Daten nach dem Tod passieren soll. Mit einer Vollmacht, die über den Tod hinausgeht, kann dann eine Vertrauensperson dafür sorgen, dass die entsprechenden Daten zum Beispiel gelöscht werden.
Dem Verband zufolge ist dabei auch eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern hilfreich, die an einem sicheren Ort deponiert werden kann. Zudem helfen manche Unternehmen bei der Klärung des digitalen Nachlasses. So können Nutzer zum Beispiel bei Google hinterlegen, wer Zugriff auf die Konten erhalten soll, wenn sie über mehrere Monate nicht genutzt werden.