2020 höhere Förderung nutzen
Der Bundesrat hat Ende 2019 das Klimaschutzpaket von Bund und Ländern verabschiedet. Es sieht u. a. vor, energetische Sanierungen ab 2020 bei selbst genutztem Wohneigentum steuerlich zu fördern.
Dazu gehören Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschosswänden, Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Heizungsund Lüftungsanlagen sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebsund Verbrauchsoptimierung.
Die steuerliche Förderung gilt für zehn Jahre. Geltend gemacht werden können je Objekt 20 Prozent der Investitionskosten (maximal 200 000 Euro) über drei Jahre – also 40 000 Euro, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) weist darauf hin, dass sich energetische Sanierungsmaßnahmen nicht nur aus steuerlichen Gründen lohnen. Der Eigentümer profitiert von der Wertsteigerung seiner Immobilie sowie von geringeren Energieund Betriebskosten.
Gerade für Rentner bietet das Kostensicherheit und Einsparungen durch Effizienz. So bleibt auch im Alter mehr finanzieller Spielraum. Nicht zu vergessen der Umwelt- und Klimaschutz. Zumal etwa fünf Millionen Eigenheime einen hohen energetischen Modernisierungsbedarf haben. Knapp drei Viertel aller vor 1978 erbauten Ein- und Zweifamilienhäuser liegen energetisch buchstäblich brach, und 60 Prozent der Heizanlagen arbeiten nicht effizient.