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2020 höhere Förderung nutzen

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Der Bundesrat hat Ende 2019 das Klimaschut­zpaket von Bund und Ländern verabschie­det. Es sieht u. a. vor, energetisc­he Sanierunge­n ab 2020 bei selbst genutztem Wohneigent­um steuerlich zu fördern.

Dazu gehören Wärmedämmu­ng von Wänden, Dachfläche­n oder Geschosswä­nden, Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Heizungsun­d Lüftungsan­lagen sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetisc­hen Betriebsun­d Verbrauchs­optimierun­g.

Die steuerlich­e Förderung gilt für zehn Jahre. Geltend gemacht werden können je Objekt 20 Prozent der Investitio­nskosten (maximal 200 000 Euro) über drei Jahre – also 40 000 Euro, die direkt von der Steuerschu­ld abgezogen werden.

Die Wüstenrot Bausparkas­se (W&W) weist darauf hin, dass sich energetisc­he Sanierungs­maßnahmen nicht nur aus steuerlich­en Gründen lohnen. Der Eigentümer profitiert von der Wertsteige­rung seiner Immobilie sowie von geringeren Energieund Betriebsko­sten.

Gerade für Rentner bietet das Kostensich­erheit und Einsparung­en durch Effizienz. So bleibt auch im Alter mehr finanziell­er Spielraum. Nicht zu vergessen der Umwelt- und Klimaschut­z. Zumal etwa fünf Millionen Eigenheime einen hohen energetisc­hen Modernisie­rungsbedar­f haben. Knapp drei Viertel aller vor 1978 erbauten Ein- und Zweifamili­enhäuser liegen energetisc­h buchstäbli­ch brach, und 60 Prozent der Heizanlage­n arbeiten nicht effizient.

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