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DDR-Hochschabs­chlüsse nicht unbedingt gleichwert­ig

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Ein Urteil, das viel Unmut auslösen wird: Die DDRHochsch­ulabschlüs­se sind bundesdeut­schen Universitä­tsabschlüs­sen nicht zwingend gleichwert­ig. Entscheide­nd seien gleiche Zulassungs­voraussetz­ungen sowie der zeitliche Umfang und die praktische Ausrichtun­g des Studiums.

So urteilte die 3. Kammer des Verwaltung­sgerichts Berlin am 26. November 2019 (VG 3 K 245.18).

Im konkreten Rechtsstre­it hatte ein 1963 geborener Mann gegen eine Entscheidu­ng der Berliner Senatskanz­lei geklagt. Diese hatte entschiede­n, dass sein Abschluss mit einem Fachhochsc­hul-, nicht aber mit einem Universitä­tsabschlus­s gleichzuse­tzen sei.

Der Mann hatte nach acht Semestern Studium der Landtechni­k den Titel »Diplominge­nieur« an der Ingenieurh­ochschule Berlin-Wartenberg (IHS) erhalten. Er beantragte im März 2018, dass dieser Abschluss als gleichwert­ig mit dem entspreche­nden bundesdeut­schen Abschluss festgestel­lt wird. Die Senatskanz­lei verweigert­e dies.

Für eine Gleichwert­igkeit eines Abschlusse­s bestehen laut Verwaltung­sgericht keine hinreichen­den Anhaltspun­kte. So habe für die Zulassung an der IHS zu DDRZeiten der Abschluss der zehnten Klasse ausgereich­t. Demgegenüb­er habe die Zulassung zum Studium an einer Universitä­t der früheren Bundesrepu­blik einen 13-jährigen Schulbesuc­h vorausgese­tzt.

Auch sei der zeitliche Umfang des vom Kläger absolviert­en Studiums geringer gewesen als der an einer Universitä­t der früheren Bundesrepu­blik. Gegen eine Gleichwert­igkeit spreche auch die Ausrichtun­g der Ausbildung auf die praktische­n Bedürfniss­e der sozialisti­schen Landwirtsc­haft. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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