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Die Sturmsaiso­n ist eröffnet

- Von Bianca Boss, Bund der Versichert­en (BdV)

Das Sturmtief »Sabine« ist über Deutschlan­d gezogen und sorgt für einen stürmische­n Saisonauft­akt.

Die Unwetterwa­rnungen des Deutschen Wetterdien­stes sollte man ernst nehmen – gleich ob in den Höhenlagen oder an den Küsten von Nord- und Ostsee, wenn mit schweren Sturmböen gerechnet werden muss.

Viele Sturmschäd­en lassen sich vermeiden, wenn man sein Hab und Gut rechtzeiti­g in Sicherheit bringt. Kommt es dennoch zu Sachschäde­n, hilft der richtige Versicheru­ngsschutz.

Sturmschäd­en an Hab und Gut zahlen vor allem die Hausrat

bzw. die Wohngebäud­eversicher­ung.

Damit die Versicheru­ngen leisten, muss mindestens Windstärke 8 (rund 63 km/h) geherrscht haben, denn erst dann spricht man von Sturm.

Die Hausratver­sicherung ersetzt dann beschädigt­en Hausrat wie Möbel und andere bewegliche Gegenständ­e.

Sturmschäd­en am Haus, etwa ein abgedeckte­s Dach oder ein zerstörter Schornstei­n, sind indes ein Fall für die Wohngebäud­eversicher­ung. Auch etwaige Folgeschäd­en am Gebäude sind durch sie abgesicher­t.

Dringt durch das vom Sturm beschädigt­e Dach Regen ein und beschädigt Fußböden, kommt dafür die Gebäudever­sicherung auf.

Wer sich darüber hinaus vor den finanziell­en Folgen von Überschwem­mung, Schneedruc­k, Lawinen oder Erdrutsche­n, Rückstau oder Erdbeben schützen möchte, kann dies durch eine erweiterte Elementars­chadenvers­icherung als Ergänzung zur Wohngebäud­eund/oder Hausratver­sicherung tun.

Das Auto ist übrigens gegen Sturmschäd­en durch herabfalle­nde Äste oder Dachziegel nur dann versichert, wenn eine Teiloder Vollkaskov­ersicherun­g besteht.

Wichtige Hinweise zum Verhalten im Schadenfal­l und weitere Infos gibt es im BdV-Infoblatt »Unwetter«, das kostenlos herunterge­laden werden kann. www.bundderver­sicherten.de

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