Die Sturmsaison ist eröffnet
Das Sturmtief »Sabine« ist über Deutschland gezogen und sorgt für einen stürmischen Saisonauftakt.
Die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes sollte man ernst nehmen – gleich ob in den Höhenlagen oder an den Küsten von Nord- und Ostsee, wenn mit schweren Sturmböen gerechnet werden muss.
Viele Sturmschäden lassen sich vermeiden, wenn man sein Hab und Gut rechtzeitig in Sicherheit bringt. Kommt es dennoch zu Sachschäden, hilft der richtige Versicherungsschutz.
Sturmschäden an Hab und Gut zahlen vor allem die Hausrat
bzw. die Wohngebäudeversicherung.
Damit die Versicherungen leisten, muss mindestens Windstärke 8 (rund 63 km/h) geherrscht haben, denn erst dann spricht man von Sturm.
Die Hausratversicherung ersetzt dann beschädigten Hausrat wie Möbel und andere bewegliche Gegenstände.
Sturmschäden am Haus, etwa ein abgedecktes Dach oder ein zerstörter Schornstein, sind indes ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Auch etwaige Folgeschäden am Gebäude sind durch sie abgesichert.
Dringt durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen ein und beschädigt Fußböden, kommt dafür die Gebäudeversicherung auf.
Wer sich darüber hinaus vor den finanziellen Folgen von Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutschen, Rückstau oder Erdbeben schützen möchte, kann dies durch eine erweiterte Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäudeund/oder Hausratversicherung tun.
Das Auto ist übrigens gegen Sturmschäden durch herabfallende Äste oder Dachziegel nur dann versichert, wenn eine Teiloder Vollkaskoversicherung besteht.
Wichtige Hinweise zum Verhalten im Schadenfall und weitere Infos gibt es im BdV-Infoblatt »Unwetter«, das kostenlos heruntergeladen werden kann. www.bundderversicherten.de