Coronafall im Gefängnis in Neuruppin-Wulkow
Neuruppin. Bei einem am 6. Mai in die Justizvollzugsanstalt in Neuruppin-Wulkow gekommenen Untersuchungshäftling ist am Montagabend eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt worden. Das teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Der Gefangene wurde demnach zur weiteren Beobachtung auf die Isolierstation der JVA überführt. Die vom Justizministerium angewiesenen Präventionsmaßnahmen haben sich bewährt und eine Ausbreitung des Virus in den Anstalten verhindert, heißt es. Neu ankommende Häftlinge werden nach einem Erlass vom 20. März grundsätzlich wie Verdachtsfälle behandelt und kommen auf eigens eingerichteten Quarantänestationen, wo die Justizvollzugsbediensteten mit MundNasen-Masken und Handschuhen ausgerüstet sind. Eine Verlegung von dort erfolge, wenn nach 14 Tagen keine Symptome aufgetreten sind, erläutert das Ministerium. Getestet werden die Häftlinge den Angaben zufolge aber erst, wenn Symptome auftreten oder ein anderer Anlass zum Coronaverdacht besteht. Bis zu dem aktuellen Fall wurden landesweit acht Gefangene auf Covid-19 getestet – stets mit negativem Ergebnis. Im April hatte Ex-Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) vor einem Corona-Ausbruch in den Gefängnissen gewarnt und geraten, die Belegung zu senken, indem Häftlinge mit geringen Reststrafen entlassen werden.