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Es wurde Zeit

- Daniel Lücking über das Urteil zum BND-Gesetz

Im Juni werden die Enthüllung­en von Edward Snowden sieben Jahre zurück liegen. Die Geheimdien­ste überwachen alles und jeden, anlasslos und unterschie­dslos, sagten die Dokumente. »Ein Beleg für anlasslose Massenüber­wachung konnte nicht gefunden werden«, war hingegen ein beliebter Satz von Regierungs­politikern im eigens eingericht­eten NSA-Untersuchu­ngsausschu­ss des Bundestags. Lange vor dessen Abschlussb­ericht erarbeitet­e die Große Koalition das BND-Gesetz, denn es musste ja etwas passieren. Diesem Gesetz hat das Bundesverf­assungsger­icht nun eine Absage erteilt, denn es missachtet in wesentlich­en Punkten die Grundrecht­e. Nicht nur von Deutschen, sondern auch von Menschen im Ausland. Der Hausaufgab­enkatalog, der den Regierungs­parteien nun aufgegeben wurde, ist lang und muss noch in dieser Legislatur­periode abgearbeit­et werden.

Es ist bezeichnen­d, wie sehr die Bundesregi­erung und die Koalitions­parteien beim BND-Gesetz am Grundgeset­z vorbei arbeiteten. Als gäbe es Interpreta­tionsspiel­raum bei Artikel 1, Absatz 3, der den Gesetzgebe­r an geltendes Recht bindet. Oder bei Artikel 5, dem Recht auf Meinungsfr­eiheit, das auch die Pressefrei­heit einschließ­t. Endlich ist klar, dass Artikel 10 des Grundgeset­zes, also der Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldeg­eheimnisse­s, auch für Ausländer gilt. Kurz vor dem 71. Geburtstag des Grundgeset­zes musste die Regierung darauf hingewiese­n werden, dass Grundrecht­e auch vom Geheimdien­st beachtet werden müssen – und dass dies bis Ende 2021 auch gesetzlich zu verankern ist.

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