Faulenzen ist diese Ferien nicht
Damit Kinder und Jugendliche Lernrückstände aufholen können, die durch die coronabedingten Schulschließungen entstanden sind, richtet Berlin sogenannte Sommerschulen ein.
Vor allem Schüler aus sozial benachteiligten Familien sollen einen Teil des seit den Schulschließungen versäumten Unterrichtsstoffs in den Sommerferien nachholen können. Zu diesem Zweck will der Senat ein mehrere Millionen Euro schweres Programm für »Sommerschulen« auflegen, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) zu Wochenbeginn bestätigte.
Konkret richtet sich das Angebot an Schüler der Klassenstufen 1 und 2 sowie 7 bis 9, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit und Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sind. Darüber hinaus können auch Kinder und Jugendliche zum Zuge kommen, »die aufgrund der Corona-Pandemie in eine Problemlage geraten sind«. Hierzu zählen etwa Schüler, die »während der Schließungen eine pubertäre Schulunlust mit oppositionellem Verhalten ausgeprägt hatten«, so Martin Klesmann, Sprecher der Bildungsverwaltung, zu »nd«.
Insgesamt rechnet der Senat mit bis zu 12 800 freiwilligen Teilnehmern, die in kleinen Lerngruppen mit maximal acht Schülern vor allem in Mathematik, Deutsch und Englisch unterrichtet werden können. Geht es nach den Vorstellungen von Senatorin Scheeres, soll das Programm von einem freien Träger gestemmt werden, unter anderem auch mit Hilfe von pensionierten Lehrkräften.
Letzteres sorgt zumindest bei der Linke für Unverständnis, heiße es doch ansonsten, »dass Lehrkräfte über 60 zu Hause bleiben sollen«, so Regina Kittler, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, zu »nd«. Auch wenn sie das Angebot generell begrüßt, hierfür Covid-19-Risikogruppen einzuspannen, sei »lachhaft«.
Diese Kritik will die Bildungsverwaltung nicht auf sich sitzen lassen und verweist auf die »deutlich abgeschwächte« Risikogruppendefinition des Robert-KochInstituts. Scheeres’ Sprecher Klesmann stellt denn auch klar: »Es gibt kein Verbot für Lehrkräfte über 60, ihrer Tätigkeit nachzugehen.«