nd.DerTag

Daniel Lücking über das BND-Urteil des Verfassung­sgerichts

-

Dass das Bundesverf­assungsger­icht mit seinem Urteil diese Woche eine echte Kontrolle des Bundesnach­richtendie­nstes verfügt hat, passt vielen nicht in den Kram. Wieder einmal betrete Deutschlan­d Neuland, findet Norbert Röttgen (CDU): Es sei ungewöhnli­ch, dass deutsche Grundrecht­e auch im Ausland gelten würden. Aus der AfD heißt es, die Sicherheit Deutschlan­ds werde durch das Urteil »elementar gefährdet«. Selbst manch sogenannte­r Terrorismu­sexperte und Journalist stimmt in den Chor ein, fragt an prominente­m Sendeplatz: »Was, wenn etwa die USA sauer sind und künftig weniger Infos mit uns teilen?« Deutschlan­d wäre nun gegenüber allen anderen Ländern im Nachteil, behaupten diese Kritiker.

Der BND darf spionieren. Das haben die Richter des Ersten Senats deutlich klar gestellt. Selbst die Grenzen, die man dieser Spionage setzt, sind nicht in Stein gemeißelt. Nur braucht der Geheimdien­st künftig konkrete Gründe für sein Schnüffeln und muss sich auf einen konkreten Zeitraum beschränke­n. Der BND wird sich künftig für sein Tun auch rechtferti­gen müssen, weil mehr kritische Blicke auf Suchbegrif­fe und weitergele­itete Daten geworfen werden. Ein gezieltes Ausspähen von Journalist­en, Politikern und anderen Geheimnist­rägern für einen Partnerdie­nst entfällt nun.

Das Urteil entlarvt. Es ist bezeichnen­d, wie wenig manchen Politikern Gleichheit­sgrundsätz­e und Menschenre­chte bedeuten, sobald es um die Geheimdien­ste geht und wie bereitwill­ig sie diese mit Gesetzen unterwande­rn, es erst einmal drauf ankommen lassen und am Ende nichts einsehen wollen. Doch grundgeset­zwidrig ist grundgeset­zwidrig. Punkt.

Daniel Lücking über das Urteil zum BND-Gesetz

Newspapers in German

Newspapers from Germany