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Weltweite Reisewarnu­ng bis 14. Juni 2020 Bayern das gefragtest­e Urlaubszie­l im Inland

Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt

- vzsa/nd

Die bereits seit März geltende offizielle Warnung des Auswärtige­n Amtes vor touristisc­hen Reisen in alle Welt wurde bis zum 14. Juni verlängert. Welche Folgen hat das für die Verbrauche­r? Die Verbrauche­rzentrale SachsenAnh­alt (vzsa) informiert über Kostenfolg­en bei Stornierun­g von Auslandsre­isen.

Die Verlängeru­ng der Reisewarnu­ng wird damit begründet, dass in den nächsten Wochen keine normalen Reisen ins Ausland möglich seien, da weiterhin mit drastische­n Einschränk­ungen im internatio­nalen Luftverkeh­r und weltweiten Einreisesp­erren oder Quarantäne­regelungen zu rechnen ist.

Der neue Termin schließt nun Pfingsten und die Pfingstfer­ien in Sachsen-Anhalt mit ein: Verbrauche­r können nun bereits gebuchte Pauschalre­isen ins Ausland für einen Reisezeitr­aum bis zum 14. Juni unter Berufung auf unvermeidb­are außergewöh­nliche Umstände und die vorliegend­e Reisewarnu­ng kostenfrei stornieren. Diese

Umstände berechtige­n Verbrauche­r und Reiseveran­stalter zum Rücktritt vom Reisevertr­ag.

Wer Reisepläne hat, seine Buchung nun kostenfrei absagt oder umdisponie­ren möchte, sollte sich mit seinem Reiseveran­stalter in Verbindung setzen. Den Reisepreis müssen Veranstalt­er innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierun­g erstatten. Einen Gutschein muss der Verbrauche­r nicht akzeptiere­n.

Schwierige­r ist es für den Individual­reisenden, der keine Pauschalre­ise sondern beispielsw­eise eine Ferienwohn­ung oder ein Hotelzimme­r gebucht hat. Hier kommt es auf die einzeln abgeschlos­senen Verträge an. Falls dafür deutsches

Recht gilt, ist eine Rückforder­ung bereits gezahlter Beträge möglich. Wurden Leistungen jedoch direkt im Reiseland gebucht, bleibt nur die Nachfrage beim jeweiligen Vertragspa­rtner nach den Rücktritts­konditione­n oder möglichen Kulanzrege­lungen. Neben den vertraglic­hen Regelungen gilt unter Umständen auch das Mietrecht des Landes, in dem sich das Mietobjekt befindet.

Wegen der großen Beratungsn­achfrage hat die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt eine Hotline mit der Telefonnum­mer (0345) 29 80 363

mit einem zusätzlich­en kostenlose­n Beratungsa­ngebot geschaltet. Experten geben Auskunft für alle Anfragen zu Problemen mit Stornierun­gen oder Kündigunge­n bei allen Verträgen für Reisen und aus dem Freizeitbe­reich.

Darüber hinaus können Verbrauche­r auch direkt das Verbrauche­rtelefon unter (0900)

177 57 70 (1 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkp­reise abweichend) anrufen.

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Foto: imago images/Agencia EFE Ob es in diesem Sommer mit dem Urlaub an Spaniens größtem Strand auf Gran Canaria oder anderswo im Ausland klappt – das ist derzeit höchst fraglich.

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