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Staatsanwä­lte ermitteln am Bergmann-Klinikum

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Potsdam. Nach dem schweren Corona-Ausbruch im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann im März hat die Staatsanwa­ltschaft Ermittlung­en gegen drei leitende Ärzte und die damalige Geschäftsf­ührung aufgenomme­n. Ermittelt werde wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung und der fahrlässig­en Körperverl­etzung, teilte die Behörde am Montag mit. In den Verfahren werde zudem geprüft, ob sich die Mediziner auch wegen eines Verstoßes gegen das Infektions­schutzgese­tz strafbar gemacht haben. Die beiden im April vom Potsdamer Oberbürger­meister beurlaubte­n Geschäftsf­ührer stünden im Verdacht, schon im Vorfeld des Corona-Ausbruchs, aber auch danach entspreche­nde organisato­rische Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeiti­g ergriffen zu haben, erklärte die Staatsanwa­ltschaft. Zudem hätten sie es versäumt, bei dem Management des Ausbruchs Experten in die Einsatzlei­tung des Krankenhau­ses miteinzube­ziehen. Den drei beschuldig­ten Ärzten werde vorgeworfe­n, Covid-19Erkranku­ngen oder Verdachtsf­älle nicht oder verspätet an das Gesundheit­samt gemeldet zu haben, »wodurch möglicherw­eise Infektione­n oder gar der Tod von Patienten hätten verhindert werden können«, so die Staatsanwa­ltschaft. In dem größten Potsdamer Krankenhau­s hatten sich im März Infektione­n mit dem Erreger SarsCoV-2 gehäuft. 47 Corona-Patienten sind in dem Klinikum gestorben. Die Klinik, für die zwischenze­itlich ein Aufnahmest­opp von Patienten mit Ausnahme von Notfällen galt, räumte im Mai Fehler ein.

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