Wer ist betroffen? Welche Regeln gelten?
Fragen & Antworten: Was müssen Reisende aus Risikogebieten in den Herbstferien beachten?
Herbstzeit ist Ferienzeit und damit Reisezeit. In MecklenburgVorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen haben die Ferien bereits am 5. Oktober begonnen. In Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind seit dem letzten Montag Ferien. Alle übrigen Bundesländer haben einen späteren Ferienbeginn. Was müssen Reisende aus Risikogebieten in den Herbstferien beachten? Wie ist die Situation innerhalb Deutschlands und im Ausland? Dazu Fragen & Antworten. Wann wird eine Region Risikogebiet?
Zentrales Kriterium ist, ob es in einer Region mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Beherbergungsverbote hängen aber nicht ausschließlich am Inzidenzwert. Wenn ein Ausbruch eingrenzbar ist, führt das nicht zwangsläufig zum Beherbergungsverbot für Menschen aus dieser Region.
Wann kann ich meinen Urlaub antreten?
Ohne negativen Corona-Test wollen die meisten Länder Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen nicht mehr in ihren Hotels und
Ferienwohnungen übernachten lassen. Es gibt aber unterschiedliche Regeln. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen reicht ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Maßgeblich ist der Tag der Anreise. Auch in Bayern sind Gäste damit willkommen. Dort gelten aber auch Beherbergungsverbote für Reisende aus Berlin, Bremen sowie die Städte Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen sowie Frankfurt am Main.
Mecklenburg-Vorpommern schreibt für Urlauber aus Risikogebieten eine 14-tägige Quarantäne direkt nach der Einreise vor. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt. In Rheinland-Pfalz müssen sich grundsätzlich alle Einreisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten in Quarantäne begeben.
Wo bekommen Urlauber einen Corona-Test?
Wer sichergehen will, meldet sich frühzeitig beim Hausarzt oder einer speziellen Praxis für Reisemedizin. Wer in den Urlaub will, soll nicht in die Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes kommen.
Wer einen Test allein für die Anreise zum Urlaubsort braucht, hat in der Regel keine Krankheitssymptome. In diesem Fall wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten liegen für Privatpatienten laut Gebührenverordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranalyse. Hinzu kommen 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.
Kann ich in Bundesländern mit Quarantäne-Pflicht davon befreit werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt?
Hier sind die Regelungen unterschiedlich. Um die in Schleswig-Holstein vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne zu verkürzen, müssen Einreisende aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt zwei negative CoronaTests vorlegen.
Dabei gilt: Zwischen der Entnahme des Probenmaterials für die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen. Macht jemand einen Test vor der Einreise, dürfen zwischen Testergebnis und Einreise in Schleswig-Holstein nicht mehr als 48 Stunden verstreichen. Zudem darf das Probenmaterial für mindestens eine der beiden Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein entnommen worden sein. Bis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarantänepflicht.