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Inwieweit gelten die neuen Corona-Regeln auch im Auto?

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Die Maskenpfli­cht ist bundesweit sehr weit ausgedehnt worden. Welche Konsequenz­en hat das für Autofahrer? Wen darf ich jetzt in meinem Auto mitnehmen? Wie viele Personen dürfen mitgenomme­n werden? Müssen Masken beim Fahren getragen werden? Udo B., Berlin

In Deutschlan­d gelten zur Eindämmung der Corona-Pandemie zunächst bis zum 30. November neue Kontaktbes­chränkunge­n. Danach ist die Zahl der Begegnunge­n soweit wie möglich zu reduzieren. Nach dem aktuellen bis zum 30. November geltenden Bund-Länder-Abkommen dürfen sich nur Angehörige des eigenen Hausstande­s mit denen eines weiteren in der Öffentlich­keit treffen – insgesamt nicht mehr als zehn Personen. Das gilt auch für die Mitnahme im Auto.

Drei Freunde aus drei unterschie­dlichen Hausstände­n dürften demnach nicht gemeinsam in einem Auto fahren.

Umstritten ist, ob das Auto zum »öffentlich­en Raum« zählt oder privat ist. Das Letztere bestätigt zumindest ein Urteil des Amtsgerich­ts Stuttgart (Az. 4 OWi 177 Js 68534/29), wonach ein Auto nicht dem öffentlich­en Raum zuzuordnen ist. Der ADAC weist allerdings darauf hin, dass eine solche Einzelfall­entscheidu­ng in anderen Bundesländ­ern anders ausfallen kann. Zudem gelten etwa in Bayern die Beschränku­ngen auch für den privaten Raum und betreffen damit auch die Autofahrer.

Ergo: Auch die erlaubten Personengr­uppen sollten im Auto möglichst auf den Mindestabs­tand achten. Fahrten mit haushaltsf­remden Menschen sollten auf das Nötigste reduziert werden. Eine Maske ist dabei ebenso ratsam. Grundsätzl­ich darf man die Maske auch am Steuer tragen. Um aber kein Bußgeld zu riskieren, sollten die Gesichtszü­ge im Wesentlich­en erkennbar bleiben. Das ist bei den vielen handelsübl­ichen Masken der Fall. nd-Ratgeberre­daktion

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Foto: imago images/CTK Photo Im Auto mit Maske – erlaubt oder nicht?

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