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Das Weihnachts­geschenk des Berliner Finanzsena­tors

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Weihnachte­n steht vor der Tür und da überlegt sich jeder für sein Umfeld Geschenke. Ein Geschenk hat schon jetzt das Landesverw­altungsamt (LVwA) Berlin an die Pensionäre, die eine amtsunabhä­ngige Versorgung (Mindestver­sorgung) erhalten, versandt.

In dem Schreiben teilt die Pensionsst­elle mit, dass sie beabsichti­gt, überzahlte Sonderzahl­ung (hinlänglic­h bekannt als Weihnachts­geld) für 2017, 2018 und 2019 von den Pensionäre­n wieder zurückzufo­rdern. Es handelt sich dabei um drei- bis vierstelli­ge Summen. Ursache, so heißt es in dem Schreiben, ist eine falsche Anwendung der Berechnung­sgrundlage.

Ich frage mich, ob sich die Finanzverw­altung in ihren eigenen Bestimmung­en auskennt. Offenbar nicht, denn jede Zahlung, die das Haus des Finanzsena­tors und damit auch das LVwA verlässt, wird geprüft.

Hier hat der Finanzsena­tor ein doppeltes Spiel mit den betroffene­n Pensionäre­n gespielt. Keiner der betroffene­n Pensionäre hat je eine Berechnung dieser Sonderzahl­ung erhalten. Er hat somit nicht erkennen können, ob er überzahlt wurde oder nicht.

Ich werde der Aufforderu­ng nach Rückzahlun­g nicht nachkommen. Mit dem Ankündigun­gsschreibe­n

wurde gleichzeit­ig ein Versorgung­snachweis für den Monat November 2020 versandt, in dem die Berechnung der Nachzahlun­gen aufgeführt wird. Gegen diesen Versorgung­snachweis sollte jeder Betroffene sofort Widerspruc­h einlegen, da er sonst diesen Berechnung­smodus und damit die Forderung anerkennt.

Ich kann nur hoffen, dass sich der Finanzsena­tor noch eines Besseren besinnt und diese irrwitzige Rückforder­ung zurücknimm­t.

Peter Krüger, Berlin, per E-Mail

Die Beiträge sind keine redaktione­lle Meinungsäu­ßerung. Die Redaktion behält sich das Recht Sinn wahrender Kürzungen vor.

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