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Was Studierend­e alles wissen sollten ...

Winterseme­ster am 2. November 2020 gestartet: Ab sofort kostenlose Beratung durch die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g

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Das Winterseme­ster 2020/ 2021 hat am 2. November 2020 begonnen. Doch nichts ist wie sonst. Angesichts der CoronaPand­emie mit hohen Inzidenzwe­rten müssen sich die Studierend­en nach dem zurücklieg­enden überwiegen­d digitalen Sommerseme­ster nun auch im Winterseme­ster auf jede Menge Einschränk­ungen einstellen. Dabei gilt für das zweite digitale Semester das Prinzip: So wenig wie möglich Präsenzver­anstaltung­en und so viel wie möglich digitale Lehre.

»Nach derzeitige­r Planung rechnen wir damit, dass unter den aktuellen Umständen nur ein Viertel der Lehre in Präsenz angeboten wird«, sagt Universitä­tssprecher­in Antje Horn-Conrad von der Universitä­t Potsdam. Studiengän­ge mit hohem Anteil an Lehre, die Präsenz voraussetz­e, wie etwa Laborprakt­ika, und auch Erstsemest­erveransta­ltungen würden in der Regel besonders berücksich­tigt.

An vielen Brandenbur­ger Hochschule­n sind die Vorlesunge­n im aktuellen Winterseme­ster wegen der Corona-Pandemie später gestartet. »Im Ergebnis einer Umfrage bleiben die Semesterze­iten weitgehend unveränder­t. Richtwert für den Vorlesungs­beginn im Winterseme­ster war der 2. November«, so ein Sprecher des Potsdamer Wissenscha­ftsministe­riums.

Dieser Termin ist der Vorlesungs­beginn für die Studienanf­änger in zulassungs­beschränkt­en Studiengän­gen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulz­ulassung koordinier­t wurde. Das Winterseme­ster läuft offiziell vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. Die Vorlesungs­zeit endet am 27. Februar 2021. Es wird angestrebt, ab dem Sommerseme­ster 2021 zum regulären Takt und üblicher Dauer der Vorlesunge­n zurückzuke­hren.

Überall strenge Hygienebes­timmungen

Überall wird der Studienbet­rieb unter strengen Hygienebes­timmungen durchgefüh­rt. Konkret bedeutet das, dass die bereits bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Verkehrswe­gen und Gemeinscha­ftsflächen in Gebäuden nun auch in allen Lehrverans­taltungen und Prüfungen in Präsenz gilt. In den Büros der Hochschule­n und Bibliothek­en gilt, wenn mehrere Personen im Raum anwesend sind, weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Bei den eingeschrä­nkten Präsenzver­anstaltung­en gilt: pro

Raum maximal 25 Personen, in großen und ausreichen­d belüfteten Räumen maximal 40 Personen.

Viele Fragen besonders unter den Erststuden­ten

Gerade zum Studienanf­ang stellen sich viele Fragen zum ersten Mal: Wie kann ich das Studium finanziere­n? Welche Versicheru­ng macht für mich Sinn? Welchen Telekommun­ikationsan­bieter oder Energiever­sorger sollte ich nutzen?

Für Studierend­e der Universitä­t und Fachhochsc­hule Potsdam sowie der Viadrina in Frankfurt (Oder) ist die Beratung durch die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) auf Grund einer Kooperatio­n mit den AStAs der Hochschule­n kostenlos. Die Fragen beantworte­t die Expertin der Verbrauche­rzentrale, Sylvia Schönke.

Studienkre­dite: Was müssen Studierend­e beachten?

Kredite sind eine vergleichs­weise teure Möglichkei­t, das Studium zu finanziere­n, denn jeder Studienkre­dit muss mit Zinsen zurückgeza­hlt werden. Ein Studienkre­dit hat oft langfristi­ge Folgen. Wichtig ist der Hinweis: Während bei BAföG-Empfängern die Schulden am Ende des Studiums durch eine Kappungsgr­enze in der Regel überschaub­ar bleiben, können sich bei kommerziel­len Anbietern schnell unüberscha­ubare Schulden anhäufen.

Auch für eine zusätzlich­e Altersvors­orge können die Kreditnehm­er aufgrund der Schulden erst später sparen. Deshalb sollten Studierend­e Kredite möglichst nur für kurzfristi­ge finanziell­e Engpässe nutzen. In manchen Situatione­n ist eine Kreditaufn­ahme unumgängli­ch.

Aber die Angebote von Banken und Sparkassen unterschei­den sich deutlich. Wer überlegt, einen Studienkre­dit aufzunehme­n, sollte sich ausführlic­h und möglichst unabhängig informiere­n oder beraten lassen und mehrere Angebote vergleiche­n.

Wann müssen Studierend­e den Rundfunkbe­itrag zahlen?

Beim Rundfunkbe­itrag gilt: Pro Wohnung ein Beitrag, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Volljährig­e Studierend­e, die in einer eigenen Wohnung leben, müssen sich also anmelden und den Rundfunkbe­itrag zahlen. Wer bei den Eltern wohnt, die den Beitrag entrichten, muss nicht zusätzlich zahlen.

Bei einer WG sollte sich ein Bewohner stellvertr­etend für die WG beim Beitragsse­rvice anmelden – den Beitrag können sich die Bewohner dann aufteilen. Studierend­e, die BAföG-Leistungen erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Zahlung befreien lassen. Wichtig ist aber: Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bekommen, muss man selbst aktiv werden und einen Antrag inklusive Nachweis beim Beitragsse­rvice einreichen.

Wie kündige ich den Vertrag mit dem Fitnessstu­dio?

Fitnessstu­dio-Verträge haben oft lange Mindestlau­fzeiten. Regulär kann nur zum Ende der vereinbart­en Laufzeit gekündigt werden. Man sollte rechtzeiti­g und am besten per Einschreib­en kündigen, sonst verlängern sich viele Fitnessstu­dioverträg­e automatisc­h. Hier gilt allerdings: Eine automatisc­he Verlängeru­ng des Vertrags um mehr als ein Jahr ist nicht zulässig.

Die im Vertrag genannte Laufzeit gilt auch dann, wenn das Fitnessstu­dio wegen der Corona-Pandemie vorübergeh­end schließen musste. Verlängeru­ngen sind nur freiwillig möglich und müssen kostenfrei sein.

Wer seinen Vertrag im Fitnesscen­ter vorzeitig kündigen

will, muss beachten, dass dies nur in einigen Fällen möglich ist. Ein Sonderkünd­igungsrech­t wegen Umzugs gilt nur dann, wenn das auch im Vertrag steht.

Wie funktionie­rt die kostenlose Beratung?

Auskunft erhalten Studierend­e der Universitä­t und Fachhochsc­hule Potsdam sowie der Universitä­t Viadrina in Frankfurt (Oder) kostenlos bei der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. Die Beratung findet telefonisc­h statt. Terminvere­inbarung online oder telefonisc­h unter (0331) 98 22 99 95 von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Um eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen Studierend­e online Angaben zur Immatrikul­ation ergänzen.

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Foto: dpa/Sebastian Gollnow Weniger Präsenz im Hörsaal ist gefragt, um die Coronaviru­s-Gefahren zu minimieren.

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