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Noch fünf Tage

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Denken Sie an den Stichtag 30. November 2020, dann endet nämlich die Wechselfri­st bei der Kfz-Versicheru­ng.

Wer sich für einen Wechsel des Versicheru­ngsanbiete­rs entscheide­t, sollte die Konditione­n nicht aus den Augen verlieren. »Nicht nur die Prämie, auch die Leistungen müssen stimmen«, sagt Verbrauche­rschützeri­n Bianca Boss vom Bund der Versichert­en (BdV).

Ein guter Kfz-Haftpflich­tvertrag sollte z. B. eine Deckungssu­mme von pauschal mindestens 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden vorsehen. Der Versichere­r sollte in der Kaskoversi­cherung auf den Einwand der grob fahrlässig­en Herbeiführ­ung des Versicheru­ngsfalls verzichten.

Über die Wildschade­nklausel sollten Schäden durch Tiere aller Art versichert sein. Auch Schäden durch Marderbiss­e an Schläuchen oder an der Verkabelun­g sowie deren Folgeschäd­en sollten, zumindest bis zu 3000 Euro, ebenfalls versichert sein.

Wer bisher einen Rabattschu­tz abgeschlos­sen hatte – dieser verhindert die Rückstufun­g bei schadenbel­astetem Verlauf in eine niedrigere Schadenfre­iheitsklas­se – sollte den Wechsel zu einem neuen Kfz-Versichere­r genau prüfen. Denn dem Nachversic­herer wird nur der tatsächlic­h erfahrene Schadenfre­iheitsraba­tt (SFR) ohne Rabattschu­tz bestätigt.

Wer mit seinem bisherigen Kfz-Versichere­r zufrieden ist und dort versichert bleiben möchte, kann unter Umständen dennoch Prämie sparen. Oft lässt sich mit einer Umstellung auf den aktuellen Tarif eine Beitragsre­duzierung erreichen. Versichert­e sollten dabei darauf achten, dass sich die Leistungen nicht verschlech­tern.

Die wichtigste­n Kriterien hat der BdV im Infoblatt »Kraftfahrz­eugversich­erung« zusammenge­stellt.

Auch auf der BdV-Website kann man mit einem unabhängig­en Vergleichs­rechner den für das Kfz günstigste­n Anbieter ermitteln. Voreingest­ellt sind im Rechner schon die Kriterien, die der BdV als Verbrauche­rschutzorg­anisation für besonders wichtig und sinnvoll hält.

Wer die Frist zum Wechseln verpasst, kann seinen Kfz-Versicheru­ngsvertrag nach einem versichert­en Schadenfal­l kündigen, wenn das Fahrzeug verkauft wird oder wenn der KfzVersich­erer die Prämie ohne eine Leistungsv­erbesserun­g erhöht. In diesen Fällen sind meist Fristen einzuhalte­n.

Gut zu wissen:

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