nd.DerTag

Hetz-Pastor zu Geldstrafe verurteilt

Bremer Gericht: Latzel beging Volksverhe­tzung

- HAGEN JUNG

Seit Jahren protestier­en Menschen im Raum Bremen gegen das Gehetze des evangelisc­hen Pastors Olaf Latzel (53). So trafen sich vor dem St. Petri-Dom Pastorinne­n und Pastoren im Talar, bekannten auf einem Spruchband: »Bremen ist bunt – Wir leben Vielfalt«. Die Kundgebung war gegen den Kollegen gerichtet, der sich eher mit einer grauen Betonmauer zu umgeben scheint, hinter der nur seine eigenen Gedanken Raum haben. Wenn Latzel sie hinausläss­t, wird es nicht selten böse.

Da geifert der Gottesmann von »teuflische­r Homolobby«, von »Genderdrec­k«. Ungestraft durfte er bislang Gift und Galle speien. Nun hat ihm ein Gericht gezeigt, dass die Ordination zum Pastoren keinen Freibrief für verletzend­es, beleidigen­des Getön und Gedröhn beinhaltet. Der Pastor hatte in einem »Eheseminar« geäußert: »Überall laufen die Verbrecher rum vom Christophe­r Street Day!« Dies und auch Latzels Postulat, Homosexual­ität sei »eine Degenerati­onsform von Gesellscha­ft« blieb nicht im Kreis von 30 Zuhörern des Seminars, sondern war mit Einverstän­dnis des Pastors über dessen Youtube-Kanal rund 25 000 Abonnenten zugänglich.

Die Staatsanwa­ltschaft sah Volksverhe­tzung in Latzels Treiben, erhob Anklage, plädierte auf vier Monate Freiheitss­trafe, die in 10 800 Euro Geldstrafe umgewandel­t werden solle. Von »Missverstä­ndnis« sprach der Angeklagte in der Hauptverha­ndlung und beteuerte, er folge allein den Worten der Bibel. Falsch verstanden habe man ihn. »Nie habe ich Menschen als Dreck bezeichnet«, betonte Latzel. Er lehne zwar die homosexuel­le Lebensweis­e auf Grundlage der Bibel ab, habe aber nichts gegen Homosexuel­le. Mit dem Wort »Verbrecher« habe er »militante Aggressore­n« gemeint, die ihn und seine Gemeinde immer wieder attackiert­en.

Richterin Ellen Best verhängte jedoch eine Freiheitss­trafe von vier Monaten, umgewandel­t zur Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je 90 Euro. Sie fasste zusammen: Latzel habe in dem »Eheseminar« zum Hass gegen Homosexuel­le angestache­lt. Das wertete das Gericht als Volksverhe­tzung. Latzels Anwalt hat Rechtsmitt­el gegen das Bremer Urteil angekündig­t, will nötigenfal­ls bis vors Bundesverf­assungsger­icht ziehen.

Bleibt abzuwarten, wie die Kirchenlei­tung des Pastors auf den Gerichtsen­tscheid reagiert. Weist sie Latzel in die Schranken oder lässt sie ihn weiter ungehemmt seine »Weisheiten« verbreiten? Lässt sie ihn auch künftig, so wie er es 2015 tat, andersgläu­bige wie Buddhisten, Katholiken und Muslime diffamiere­n? Die Bremische Evangelisc­he Kirche hatte im Mai gegen Latzel ein kirchliche­s Disziplina­rverfahren eröffnet, es aber bis zum Abschluss des Strafverfa­hrens ausgesetzt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany