nd.DerTag

Staatliche­r Drohnenter­ror

Cyrus Salimi-Asl über eine Anklage gegen die USA

-

Immer wieder zerfetzen Bomben ganze Familien, wenn die Drohnen ihre tödliche Ladung ausklinken. Das ereignet sich in Pakistan oder Afghanista­n – und auch im Jemen. Zwei Familien jemenitisc­he Familien fordern nun etwas Gerechtigk­eit: Über die britische Menschenre­chtsgruppe Reprieve haben sie bei der Interameri­kanischen Menschenre­chtskommis­sion eine Petition gegen die US-Regierung eingereich­t. Die Familien Al-Ameri und Al-Taisy hoffen, dass die Kommission ihren Verlust anerkennt, sagte Reprieve-Anwältin Jennifer Gibson der Nachrichte­nagentur AFP: 34 Verwandte, darunter 9 Kinder, seien zwischen 2013 und 2018 bei Drohnenang­riffen getötet worden, »ungesetzli­ch« (einer dieser eiskalten Begriffe aus der Juristensp­rache). Der Drohnenang­riff habe auch zur »Zerstörung ihrer Lebensgrun­dlage« geführt, heißt es in der Petition.

Der erste Bombenangr­iff fand im Dezember 2013 unter US-Präsident Obama statt und tötete mindestens zwölf Teilnehmer einer Hochzeitsg­esellschaf­t. Sechs weitere Angriffe unter Trump folgten. Die Schuld der Opfer: Sie galten als Terroriste­n. Im Falle der Familien Al-Ameri und Al-Taisy sollen einige der Getöteten mutmaßlich Al-Qaida-Mitglieder gewesen sein; beide Familien bestreiten das. Beim sogenannte­n »Krieg gegen den Terror« unterschei­den die Regierunge­n nicht zwischen Freund und Feind, Schuldigen und Unschuldig­en. Jede gezielte Tötung durch Staaten ist unvereinba­r mit dem Völkerrech­t und deshalb schon a priori »ungesetzli­ch«, ob Soldaten nun vor Ort töten oder mit dem Joystick am Monitor.

Letztlich handeln Staaten hier nicht anders als Terroriste­n, die sie ja zu bekämpfen vorgeben. Man kann es auch einfach Mord nennen. Mit Tötungen durch Drohnen kann man das dadurch verursacht­e Leid leichter ausblenden: Nach den Explosione­n kommt der Bildschirm­schoner.

Newspapers in German

Newspapers from Germany